Politische Positionen und Kooperationen

Stand:
Wir setzen uns auf EU-, Bundes- und Landesebene dafür ein, dass die Rechte sächsischer Verbraucher*innen gehört und durchgesetzt werden.
Off
  1. Als unabhängige Organisation verschaffen wir einen Überblick über komplexe Märkte und setzen uns für transparente Informationen, nachhaltige Produkte und Wertschöpfungsketten sowie starke Verbraucherrechte ein.
  2. Zur Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen und der Beseitigung von Fehlentwicklungen gehen wir mit Politik, Wirtschaft, Verbänden und Verwaltung in einen Dialog auf Augenhöhe. Wir sensibilisieren hinsichtlich aktueller Problemstellungen in den Bereichen Finanzen, Digitalisierung, Energie, Klima, Ernährung u.v.m. und zeigen praktikable Lösungsansätze auf.
  3. Mit unseren verbraucherpolitischen Forderungen, Stellungnahmen und Positionspapieren setzen wir uns auf EU-, Bundes- und Landesebene dafür ein, dass die Rechte der sächsischen Verbraucher*innen gehört und stringent durchgesetzt werden.
  4. Durch konstruktive Kooperationen und Vernetzung mit anderen verbrauchernahen Behörden, Institutionen und Verbänden stärken wir die politische Arbeit im Sinne der Verbraucherschaft.
     

Unsere Positionspapiere und Kooperationsvereinbarungen

 

01.2024 | Stellungsnahme zur Evaluation des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht"

Hier finden Sie unsere Stellungnahme zur Evaluation des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320); in Kraft getreten am 1. Oktober 2021.

03.2023 | Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung Richtlinie EU 2020 1828 zur Verbandsklage

Hier finden Sie unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU)  2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtli-nienumsetzungsgesetz - VRUG)

05.2022 | MoU zur Förderung der Informationssicherheit von Verbraucher*innen zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. (VZS)

Hier gelangen Sie zum Memorandum of Understanding zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. (VZS). Ziel der Vereinbarung ist die Förderung der Informationssicherheit vonVerbraucher*innen.

Zu den Kooperationen des BSI: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Leistungen-und-Kooperationen/leistungen-und-kooperationen_node.html

09.2021 | "Das ist es mir wert!" Broschüre gegen Lebensmittelverschwendung des SMEKUL

Hier gelangen Sie zur Broschüre: "Das ist es mir wert!" des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Sie liefert Tipps, Tricks und Initiativen gegen Lebensmittelverschwendung von sächsischen Organisationen.

07.2021 | Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes über den privaten Rundfunk und die Neuen Medien Sachsen

Hier finden Sie unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes über den privaten Rundfunk und die Neuen Medien Sachsen (SÄCHSISCHES PRIVATRUNDFUNKGESETZ – SÄCHSPRG)

11.2020 | Stellungnahme zum Entwurf des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2020-2030 (EKP)

Hier finden Sie die Stellungnahme der Verbraucherzentrale Sachsen im Rahmen der Anhörung des Energiebeirats Sachsen zum Entwurf des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2020-2030.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.