PRELLBOCK 2017: SPARKASSE ZWICKAU & ERZGEBIRGSSPARKASSE
Im Jahr 2017 brach eine Welle der Empörung und Enttäuschung bei vielen Sparern aus. Der Grund: Die Kündigung langjähriger Prämiensparverträge durch viele sächsische Sparkassen – zulasten der Sparer. Zwei der sächsischen Sparkassen zeigten sich dabei nicht kompromissbereit: Die Sparkasse Zwickau und die Erzgebirgssparkasse. Der Aufschrei der Verbraucher folgte unmittelbar. Beide Sparkassen machten das Rennen um den Negativpreis 2017 und erhielten den Prellbock.
Schroffer Schlussstrich statt lebenslange Sicherheit
Zur Einordnung: Was einst als lukrative Altersvorsorge angepriesen wurde, sollte nun mit einem einfachen Kündigungsschreiben beendet werden? So einfach geht das nicht. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Kündigungen vieler Sparkassen für rechtswidrig und suchte den Dialog mit den Vorständen der verschiedenen Sparkassen.
Das Resultat: Je nachdem bei welcher Sparkasse man den Sparvertrag abgeschlossen hatte, gehört man entweder zu den Gewinnern oder Verlieren des Prämiensparens. Einige Sparkassen beteuerten, die Verträge nicht zu kündigen. Andere wiederum blieben bei der Kündigung, waren aber nach den Gesprächen mit der Verbraucherzentrale Sachsen bereit, ihren Kunden ein ähnlich lukratives Alternativangebot zu unterbreiten.
Negativpreis für die Sturköpfe unter den Sparkassen
Lediglich zwei Sparkassen entschieden sich ohne Wenn und Aber und ohne Alternativprodukt für die Kündigung der Sparverträge: Die Sparkasse Zwickau und die Erzgebirgssparkasse. Der Prellbock 2017 traf damit die Sturköpfe unter Sachsens Sparkassen.
Doch bei der Trophäe allein blieb es nicht. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Kündigung der Prämiensparverträge für unwirksam und reichte daraufhin 10 Klagen bei verschiedenen Landgerichten ein. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung steht noch aus.