Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Stand:
Die Stadtsparkasse München hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie viele tausend Verträge gekündigt. Der vzbv hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Stadtsparkasse München erhoben.

 

So profitieren Sie von der Klage gegen die Stadtsparkasse München:

Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über das Prozessende informiert zu werden.

On

News-Alert zur Klage abonnieren

Termine

  • Freitag, 22. Januar 2021
    Wir klagen
    Der vzbv reicht beim Bayerischen Obersten Landesgericht in München Musterfeststellungklage gegen die Stadtsparkasse München ein.
  • Donnerstag, 4. März 2021
    Registereröffnung
    Das Bundesamt für Justiz eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher sich in das Register eintragen.
  • Dienstag, 4. Mai 2021
    Zählung
    Innerhalb von zwei Monaten nach Registeröffnung müssen sich mindestens 50 Verbraucher in das Register eingetragen haben. Anderenfalls wird die Klage mangels Verbraucherbeteiligung abgewiesen. Diese Zahl wurde deutlich übertroffen.
  • Donnerstag, 12. Mai 2022
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Am Tag vor der mündlichen Verhandlung bestand die letzte Möglichkeit für Verbraucher, sich in das Register einzutragen. Das Bundesamt für Justiz hat 3.103 Eintragungen gezählt.
  • Freitag, 13. Mai 2022
    Mündliche Verhandlung 
    Mit dem Ablauf dieses Tages ist das Register geschlossen. Eine Austragung aus dem Register ist nicht mehr möglich.
  • Freitag, 13. Dezember 2024
    Fortsetzung mündliche Verhandlung 
    Der Sachverständige wird zu seinem Gutachten befragt. Das Gericht legt möglicherweise einen Termin zur Verkündung des Urteils fest.
  • offener Zeitpunkt
    Bayerisches Oberstes Landesgericht erlässt Urteil
    Das Bayerische Oberste Landesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Das Verfahren endet durch ein Urteil oder einen Vergleich.


Häufig gestellte Fragen

Welche Ziele verfolgt die Klage?

Das Gericht soll feststellen:
• Die Sparverträge können nicht ordentlich gekündigt werden.
• Die von der Stadtsparkasse München (SSKM) verwendete Klausel zur Zinsanpassung ist unwirksam.
• Die Sparkasse kann sich bezüglich der Zinsnachzahlung nicht auf eine Verjährung der Ansprüche berufen.
Das Gericht soll auch klarstellen, nach welchen Vorgaben die Stadtsparkasse München die Zinsen in den Sparverträgen berechnen muss.

Kann ich mich noch für die Klage anmelden?

Eine Teilnahme an dieser Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich. Das Register wurde am 12. Mai 2022 geschlossen.

Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

Das Gericht hat noch keinen Termin für ein Urteil genannt. Wir rechnen damit, dass 2024 entschieden wird. Nach einem ersten Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann das Verfahren noch zum Bundesgerichtshof gehen. Dann würde es deutlich länger bis zu einem endgültigen Urteil dauern. Falls es zu einem Vergleich kommt, könnte das Verfahren schneller abgeschlossen werden.


Aktuelle Meldung zur Klage

Verfahren gegen die Stadtsparkasse München geht in die nächste Runde

Nach der Auswertung des schriftlichen Gutachtens wird im Verfahren gegen die Stadtsparkasse München wieder verhandelt. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Fortführung der mündlichen Verhandlung für den 13. Dezember 2024 veranlasst. 

Infotelefon der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Bayern beantwortet Fragen zur Klage über ein Infotelefon zum Ortstarif, dienstags von 9 bis 12 Uhr unter (089) 55 27 94 200.

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.