Prämiensparen: Verjährung stoppen - Schlichtungsverfahren eröffnen

Für viele sächsische Sparkassenkund*innen mit einem gekündigten Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ geht es um durchschnittlich 3.600 Euro Zinsnachzahlung pro Vertrag (nach Zinsreihe WX4260). Doch von Jahr zu Jahr verjähren viele Ansprüche auf Nachzahlung. Wer sich sein Geld sichern will, muss das im Blick behalten. Das hängt davon ab, wann der Sparvertrag gekündigt wurde. Eine Möglichkeit, die Verjährung zu hemmen, ist die rechtzeitige Einleitung eines anerkannten Schlichtungsverfahrens. Es eignet sich besonders für Sparende, die sich keiner Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen ihre Sparkasse angeschlossen haben.
Schiedsstelle

Wer sich keiner Musterfeststellungsklage anschließen kann oder möchte, sollte bis spätestens 31. Dezember des jeweiligen Verjährungsjahres ein außergerichtliches Verfahren vor dem zuständigen Ombudsmann nachweisbar einleiten. Haben Sie sich bereits einer Klage angeschlossen, ist die Verjährung Ihrer Ansprüche ganz automatisch gehemmt. Die wichtigsten Infos zur Verjährung finden Sie hier.

Zusätzlich zur Möglichkeit, die Verjährung der Ansprüche mit dem Eintrag ins Klageregister laufender Musterfeststellungeklagen zu stoppen, können Sie:

  1. beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens einreichen. Das Antragsformular mit einem Mustertext, welcher von Ihnen individuell angepasst werden muss, finden Sie hier. Sofern Ihr Vertragspartner keine Sparkasse ist, müssen Sie sich für die Schlichtung an die jeweils zuständige Schlichtungsstelle wenden, können aber auf den Mustertext zurückgreifen und den Adressaten dementsprechend anpassen.
  2. sich beim außergerichtlichen Einigungsprozess durch die Rechtsberater*innen der Verbraucherzentrale Sachsen unterstützen lassen. Wir empfehlen die Inanspruchnahme qualifizierter rechtlicher Beratung. Der Antrag im Schlichtungsverfahren muss formelle Anforderungen erfüllen, damit die Hemmung eintritt. Die Schlichtungsstelle verlängert die Verjährungsfrist um die Dauer des Verfahrens plus sechs Monate. Es ist aktuell davon auszugehen, dass bis dahin die ersehnte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vorliegt, die für endgültige Klarheit sorgt, welche Zinsen den Sparern zustehen.

Name Sparkasse

Beginn Kündigungen

Verjährung

Sparkasse Leipzig

Mitte 2017

Ende 2020

Sparkasse Zwickau

Mitte 2017

Ende 2020

Sparkasse Muldental

Mitte 2017

Ende 2020

Sparkasse Meißen

Mitte 2017

Ende 2020

Erzgebirgssparkasse

Anfang 2018

Ende 2021

Kreissparkasse Bautzen

Mitte 2018

Ende 2021

Sparkasse Vogtland

Herbst 2018

Ende 2021

Sparkasse Mittelsachsen

Ende 2018

Ende 2021

Ostsächsische Sparkasse

Herbst 2019

Ende 2022

Sparkasse Chemnitz

Frühjahr 2020

Ende 2023

Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

Frühjahr 2021

Ende 2024

Kreissparkasse Döbeln

noch nicht

 

Beauftragen Sie uns bequem von zu Hause aus!
Schicken Sie uns Ihre Unterlagen - wir erledigen den Rest und leiten Ihr Schlichtungsverfahren ein. Die Unterstützung bei der Eröffnung des Schlichtungsverfahrens kann aktuell per Telefon und E-Mail erfolgen. Bitte senden Sie uns dazu folgende Unterlagen per Mail an musterklage@vzs.de oder auf dem Postweg zu:

  1. Vollmacht mit Einwilligungserklärungen und Datenschutzerklärung:
    Damit beauftragen Sie die Verbraucherzentrale Sachsen mit dem Schlichtungsverfahren für Ihren Sparvertrag
  2. Kopie Ihres Sparvertrages, ihrer Sparbücher und sämtlichen Schriftwechsel zum Vertrag mit ihrer Sparkasse
  3. Ergebnis der Berechnung ihres Nachzahlungsanspruchs
    Falls Ihnen das noch nicht vorliegt, können Sie Ihren Zinsanspruch hier berechnen lassen.

Für wen kommt ein außergerichtliches Verfahren über die Schlichtungsstelle in Betracht?

  1. Kunden der betroffenen sächsischen Sparkassen, die das Langzeitsparprodukt "Prämiensparen flexibel" abgeschlossen haben.
    Der Vertrag enthält die Klausel "Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit ...% verzinst" oder oder auch: „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. … % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche S-Prämie“. Die Klausel darf während der Vertragslaufzeit nicht wirksam geändert worden sein. Es sind auch Verträge betroffen, die gekündigt wurden.
  2. Prämiensparende, die sich keiner Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen ihre Sparkasse angeschlossen haben oder das auch nicht vor haben.
    Nur wer sich nicht der Musterklage gegen eine der Sparkassen anschließen möchte oder bei wem dies nicht mehr möglich ist, sollte jetzt aktiv werden und seine Nachzahlungsansprüche über ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren sichern.


Hinweis: Sofern Sie sich über das Schlichtungsverfahren noch näher informieren und/oder nicht den von uns vorgeschlagenen Mustertext verwenden möchten, finden Sie hier weitere Hinweise.


Preise
  • Eröffnung Schlichtungsverfahren
40,00 Euro/Vertrag
90,00 Euro/Vertrag

Hinweis: Solange die Klageregister offen sind, empfiehlt es sich, sich den laufenden Verfahren anzuschließen. Dadurch wird automatisch die Verjährung der Ansprüche auf Zinsnachzahlung gestoppt. Welche Vorteile hat die Musterfeststellungsklage? Und für wen lohnt sie sich? Wann wird das Urteil erwartet? Antworten auf weitere wichtige Fragen rund um die Musterklagen haben wir hier zusammengefasst.

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