Wegen unerlaubter Vervielfältigung und Verbreitung können schnell Schadensersatzforderungen von bis zu 1.000 Euro und mehr ins Haus flattern. Den Brief in den Papierkorb zu werfen, ist nicht der richtige Weg, auf eine Abmahnung zu reagieren. Denn so könnte sich ein gerichtliches Verfahren anschließen, das Ihnen unter Umständen teuer zu stehen kommen kann.
Eine vorbereitete Unterlassungserklärung zu unterschreiben und den Schadensersatz zu bezahlen, ist jedoch auch nicht in jedem Fall klug. In vielen Fällen beinhalten die Forderungsschreiben von Anwaltskanzleien überzogene oder sogar unberechtigte Forderungen. So wird z.B. nicht unterschieden, ob die abgemahnte Person nur der Anschlussinhaber ist, der selbst nicht gehandelt hat (sogenannte Störerhaftung) oder die Urheberrechtsverletzung eigens begangen hat.
Wir besprechen mit Ihnen, was hinter der Abmahnung steckt und welche ersten Schritte notwendig sind, um auf die Abmahnung zu reagieren. Zudem geben wir Ihnen Hinweise an die Hand, wie Urheberrechtskonflikte künftig vermieden werden können.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.