Vorsorgedokumente wie die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht legen fest, welche Vertrauensperson sich darum kümmert, den Postverkehr zu regeln, wichtige Überweisungen zu tätigen oder für die richtige medizinische Behandlung Sorge zu tragen. Liegen diese nicht vor, muss unter Umständen ein*e Betreuer*in vom Gericht bestellt werden. Das kann Betroffene in schwierigen Lebenssituationen vor zusätzliche Herausforderungen stellen.
Wir bieten Vollmachtgeber*innen, bevollmächtigten Personen und Betreuer*innen eine umfassende Rechtsberatung an sowie Hilfe bei der Überprüfung und Erstellung aller gewünschten Vorsorgeunterlagen.
DIE VORSORGEDOKUMENTE IM ÜBERBLICK
- Vorsorgevollmacht
Regelt, welche (Alltags-)aufgaben eine Vertrauensperson übernehmen darf - Betreuungsverfügung
Legt fest, wer bei Bedarf die Betreuung übernehmen soll - Patientenverfügung
Regelt, welche medizinische(n) Behandlung(en) durchgeführt werden soll(en) und welche nicht
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.