#WIRFÜRVERBRAUCHER

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IN STÄDTEN UND LÄNDLICHEN RÄUMEN: FORDERUNGEN ZUR BUNDESTAGSWAHL 2025
Gruppe von Menschen bilden einen Faustkreis
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15-PUNKTE-PLAN: GEMEINSAM FÜR STARKEN VERBRAUCHERSCHUTZ

1. Bezahlbare Energieversorgung sicherstellen

Die Energie- und Preiskrise hat viele Verbraucherinnen und Verbraucher verunsichert und stark belastet. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten eine zukunftsfähige und sichere Energieversorgung, bezahlbare Energiepreise sowie Versorgungs- und Planungssicherheit. Die Strompreise für private Kundinnen und Kunden müssen sinken, im Osten sind die Netzentgelte und die Fernwärmepreise ein dringendes Problem. Es bedarf einer wirksamen Aufsicht, um den Aufgaben der Überwachung und ggf. Regulierung gerecht zu werden. Monopolstellungen dürfen nicht für überhöhte Preise genutzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger sind bei der Energiewende zu beteiligen.

Stromzähler und Bargeld

2. Dynamische Stromtarife verbraucherfreundlich gestalten

Ab Januar 2025 müssen alle Anbieter dynamische Stromtarife anbieten. Gleichwohl sind viele Haushalte in Deutschland mit dem Thema nicht vertraut. Zu den Chancen und Risiken dynamischer Stromtarife sind Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend aufzuklären, auch mithilfe digitaler Tools, wie Apps. Es bedarf klarer Informationspflichten und nutzerfreundlicher Lösungen, um Transparenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Gleichzeitig sind Datenschutz und die vollständige Kontrolle über die eigenen persönlichen Daten jederzeit zu garantieren.

Frau mit verbundenen Augen und Glühbirnen

3. Faire Rahmenbedingungen für die Wärmewende schaffen

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen langfristig auf gesicherte Fördermittel für erneuerbare Heizungssysteme zählen können. Die Förderkulisse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum Einbau eines dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) konformen Heizungssystems ist fortzusetzen. Förderungen sind insbesondere für potenzielle Fernwärmeausbaugebiete zu bewilligen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind bei der kommunalen Wärmeplanung zu beteiligen. Ein kostengünstiger Ausbau der Fernwärme ist sicher zu stellen, um die Belastungen für die Verbraucherschaft zu minimieren.

Wärmepumpe

4. Datenschutz-Score für smarte Geräte einführen

Intelligente Assistenten für den Haushalt werden immer populärer. Wir wünschen uns daher ein Ampelsystem auf Verpackungen smarter Geräte, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern klare Informationen über Datenerhebung und -nutzung gibt. Mittels eines festgesetzten Bewertungsschemas ist erkennbar zu machen, in welchem Umfang die Nutzung des Gerätes die Überlassung von Daten an Dritte bzw. die Anbindung an eine App erfordert.

Smartes Heizkörperthermostat

5. Ladeinfrastruktur für Elektro-Autos ausbauen

Die Zukunft der Autos liegt in der Elektromobilität. Um diese alltagstauglich zu machen und Verbraucherinnen und Verbrauchern den Umstieg zu erleichtern, ist eine flächendeckende Ladeinfrastruktur mit transparenten Preisstrukturen und einheitlichen Abrechnungsmodellen zu schaffen. Der Einbau von Ladestationen in Privathaushalten, sogenannten Wallboxen, ist gezielt zu fördern.

Frau lädt ihr Elektro-Auto an Ladesäule

6. Pauschalreiseschutz ausbauen

Die Stärkung der Rechte von Reisenden durch eine Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie auf EU-Ebene ist zu begrüßen. Dabei ist die zulässige Anzahlung bei Reisebuchung gemäß deutscher Rechtsprechung bei 20 Prozent (und nicht bei 25 Prozent) zu deckeln. 

Bei vielen Reisepaketen handelt es sich in Wirklichkeit lediglich um „verbundene Reiseleistungen“, die nur, wenn überhaupt, einen Schutz gegen Insolvenz bieten. Flug- und Hotelbuchung sind rechtlich getrennt – mit der Folge, dass zum Beispiel das Hotel trotz ausgefallenen Flugs bezahlt werden muss. Es sind daher möglichst viele Reisepakete gesetzlich als Pauschalreise zu definieren.

Frau mit Koffer am Flughafen
7. Steuerlich geförderte Altersvorsorge reformieren

Für eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist eine zusätzliche private Altersvorsorge erforderlich. Zugleich sind viele der rund 15,5 Mio. (Riester)Verträge teuer, unflexibel und renditeschwach. Gemäß dem Referentenentwurf zum Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) ist das System der staatlichen Förderung deutlich zu vereinheitlichen, um Transparenz und Akzeptanz bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erhöhen. Es ist die Möglichkeit zu schaffen, mittels Altersvorsorgedepot in selbst gewählte, renditestarke Anlageklassen zu investieren.

Stapel von Geldmünzen
8. Umsetzung des Digitalen Euro fortsetzen: Bargeld erhalten

Die Vorbereitungsphase, in der die Grundsteine für die mögliche Ausgabe eines digitalen Euro gelegt werden, begann im November 2023. Der digitale Euro als öffentliches Zahlungsmittel in elektronischer Form bietet eine Alternative zu Bargeld. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind eine breite Akzeptanz, einfache Nutzung, niedrige Kosten und hohe Geschwindigkeit am wichtigsten. Zudem ist der Schutz von Transaktions- und persönlichen Daten dringend zu wahren. 

Gleichzeitig benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen und erschwinglichen Zugang zum Bargeld, der gesetzlich abgesichert ist. Auch die Akzeptanz von Bargeld muss gesetzlich garantiert werden.

Geldscheine im Portemonnaie

9. Elementarschadenpflichtversicherung einführen

Angesichts der immer stärker zunehmenden Risiken durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen u.a. ist eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung für alle Wohngebäudeeigentümerinnen und ‑eigentümer einzuführen. Nur durch eine flächendeckende Absicherung können Verbraucherinnen und Verbraucher vor existenziellen finanziellen Belastungen geschützt werden.

Häuser schwimmen davon
10. Regelungen für Influencer-Marketing

Der Markt im Bereich Finfluencing, also das Finanz-Influencing wächst immer schneller. Laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nutzt jede*r fünfte Deutsche soziale Medien als Informationsquelle, bevor er Finanzgeschäfte tätigt. Bei jungen Menschen ist dies noch häufiger der Fall. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sollte daher die Verknüpfung von sozialen Medien mit teils stark risikobehafteten Finanzprodukten stärker reguliert werden, zum Beispiel dahingehend welche kommerziellen Beiträge gekennzeichnet werden müssen.

Influencer bei der Aufnahme

11. Verbraucherschutz im Inkassorecht ausbauen

Durch bedrohlich klingende Schreiben versuchen die Inkasso-Unternehmen, Druck auf Verbraucherinnen und Verbraucher auszuüben. Das Problem: Betroffene können die Inkassokosten kaum überprüfen. Auch wenn die Forderung an sich berechtigt ist, steht die Höhe der Inkassokosten oft in keinem Verhältnis zum offenen Betrag. Wir schlagen deshalb vor, den Kostenrahmen für Inkassodienstleitungen vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzukoppeln und eine Deckelung der Inkassokosten vorzunehmen: Bei Schulden bis 200 Euro muss eine Kostendeckelung für Inkassogebühren von maximal 15 Euro eingeführt werden. Ebenso sind standardisierte Verbraucherinformationen einzuführen und die Aufsicht über Inkassounternehmen zu stärken. Digitale Tools wie Informations-Apps und QR-Codes mit Verlinkung zu Beschwerdeformularen sind unterstützend einzusetzen.

Schriftzug Inkasso auf Tastatur

12. Opt-out-Prinzip für Verbandsklagen umsetzen

Die Einführung der EU-Verbandsklage in Deutschland war ein wichtiger Schritt. Die Effektivität von Verbandsklagen hängt unmittelbar von der Anmeldung betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Um die Beteiligung an kollektiven Klagen zu erleichtern und deren Wirkungsgrad zu steigern, fordern wir die Umsetzung eines Opt-out-Prinzips für Verbandsklagen.

Spielfiguren mit Paragraphenzeichen

13. Verbraucherrechte bei Gewinnabschöpfungsklagen stärken

Bei der Abschöpfung rechtswidriger Unternehmensprofite durch Gewinnabschöpfungsklagen nach § 10 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind Verbraucheransprüche vorrangig zu behandeln. § 10 UWG ist insofern zu ändern, dass abgeschöpfte Gewinne an jenes Bundesland fließen, das die klagende Landesverbraucherzentrale finanziert. Dies schafft Anreize für Sammelklagen und stärkt gezielt die Verbraucherinteressen.

Gleichzeitig kann ein Rechtsdurchsetzungsfond mit Einzahlungen aus einem prozentualen Anteil eingeklagter Beträge die finanzielle Ausstattung der Landesverbraucherzentralen sichern. Einzahlungen aus einem prozentualen Anteil eingeklagter Beträge sollten gleichmäßig auf die Verbraucherzentralen aufgeteilt werden und für Prozesskosten sowie den Personalbedarf aufkommen.

Hand hält Paragraphenzeichen

14. Reduktionsstrategie für Zucker, Salz und Fett fortführen

Wir plädieren dafür, die Reduktionsstrategie für Lebensmittel auch in der neuen Regierungsperiode fortzusetzen. Dabei ist verstärkt darauf zu dringen, die Reduktionsziele in den Produktgruppen zu erreichen. Ist das absehbar nicht erreichbar, ist das Freiwilligkeitsprinzip grundsätzlich zu prüfen und ggfs. zu verwerfen. Bei Lebensmitteln, die speziell für Kinder konzipiert sind, ist der freiwillige Ansatz der Reformulierung nicht zielführend.

Softdrink in einem Haufen Würfelzucker

15. Mindeststandards für Regionalkennzeichnung etablieren

Die Kennzeichnung des Herkunftslandes ist EU-weit für alle Lebensmittel verpflichtend einzuführen. Bei verarbeiteten Lebensmitteln sollte die Herkunft der Hauptzutaten gekennzeichnet werden. Einheitliche und verbindliche Mindeststandards für die Kennzeichnung und Bewerbung von regionaler Herkunft bei Lebensmitteln sind gleichfalls zu etablieren.

Möhrenpackung mit Herkunftsangabe

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.