Wann genau beginnt die Aufbewahrungsfrist?
Die Aufbewahrungsfrist beginnt zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt oder ein Vertrag geschlossen wurde. Bei einer Handwerkerrechnung zum Beispiel, die am 6. Juni 2022 ausgestellt worden ist, beginnt die Aufbewahrungspflicht von 2 Jahren somit am 1. Januar 2023 und endet mit dem 31. Dezember 2024.
Welche Aufbewahrungsfristen gelten für digitale Unterlagen?
Die Aufbewahrungsfristen für digitale Dokumente sind die gleichen wie in der analogen Welt. Sie sollten aber zum Beispiel Kontoauszüge regelmäßig herunterladen. Dadurch machen Sie sich unabhängiger, falls Sie einmal keinen Zugang auf Ihren Account haben.
Wie verfahre ich mit persönlichen digitalen Dokumenten?
Wie lange Sie Dokumente aufheben, hängt sehr von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Eine gute Vorgehensweise besteht darin, jedes Mal, wenn Sie eine Datei in einem bestehenden Ordner ablegen, zu prüfen, ob und welche Unterlagen in diesem Ordner Sie löschen können.
Im Gegensatz zu Fotos und Filmen stoßen Sie bei Text-und Tabellendateien kaum auf Speicherplatzprobleme. Frühzeitig auszusortieren hilft Ihnen aber, sich in Ihren Unterlagen besser zurechtzufinden. Wie Sie sich einen Überblick über Ihre Unterlagen verschaffen, erfahren Sie im verlinkten Beitrag.
Grundsätzlich können Sie Entwürfe von Schreiben oder Tabellen, etwa Bewerbungsbriefe und Haushaltsrechnungen, vernichten, sobald die Reinschrift vorliegt. Häufig eignet sich zumindest ein Entwurf als Vorlage für künftige Schreiben.
Wie kann ich analoge und digitale Unterlagen sicher vernichten?
Ist die Aufbewahrungspflicht von privaten Unterlagen vorbei und brauchen Sie sie nicht mehr, können Sie sie vernichten. Sie sollten alle analogen Unterlagen, die persönliche Angaben enthalten könnten, schreddern und anschließend im Papiermüll entsorgen.
Achten Sie im eigenen Interesse darauf, dass Dokumente DSGVO-konform vernichtet werden, sobald die Unterlagen sensible Daten über Sie oder Ihre Angehörigen enthalten. Vernichtet werden sollten folgende Daten:
- Name
- Alter
- Anschrift
- Familienstand
- Körpergröße und -gewicht
- Telefonnummer
- E-Mailadresse
- Kfz-Kennzeichen
- Krankendaten
- Werturteile wie Zeugnisse
- Kontonummer
- Personalnummer
- Ethnische Herkunft
- Politische Meinungen
- Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
- Gewerkschaftszugehörigkeit
Wenn Sie Ihren Rechner, Ihr Smartphone oder einen Datenträger entsorgen möchten, sollten Sie die Daten löschen und die Geräte anschließend physikalisch vernichten.
Wenn Sie Speichermedien an Dritte weitergeben oder verkaufen, löschen Sie vorher Dokumente und sensible Daten.
Dokumente in den Papierkorb zu schieben und diesen dann zu leeren, bedeutet nicht, dass die Dateien vollständig gelöscht sind. Tatsächlich werden nur die Verweise gelöscht. Die Dateien selbst sind auf der Festplatte aber noch vorhanden.
Nutzen Sie zum Löschen am besten spezielle Software, etwa "Eraser", löschen. Doch Vorsicht: Auch mit Software ist nicht garantiert, dass alle Daten wirklich gelöscht sind. Verkaufen Sie deshalb Speichermedien, auf denen persönliche Daten abgespeichert sind, nicht weiter. Tipps, wie Sie Daten auf Festplatten endgültig löschen, bekommen Sie auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Wichtig: Festplatten dürfen Sie nicht im Hausmüll entsorgen. Bitte bringen Sie sie auf den Wertstoffhof oder zu einem Elektrofachgeschäft.
Sie möchten mehr über Aufbewahrungsfristen erfahren? Informationen hierzu finden Sie im verlinkten PDF von Bernhard Homa (Niedersächsisches Landesarchiv) und Christian Schlöder (Sächsisches Staatsarchiv).