Pokémon Go: Rechtliche Hürden für Spieler

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Datenschutz, Permaban, Zusatzkosten oder Persönlichkeitsrechte: Welche Risiken bestehen beim Nutzen der App und wie kann man sie vermeiden?

Datenschutz, Permaban, Zusatzkosten oder Persönlichkeitsrechte: Welche Risiken bestehen beim Nutzen der App und wie kann man sie vermeiden?

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1. DATENSCHUTZ
  • • Anonymes Spielen ist kaum möglich: Die Anmeldung erfolgt über das Google-Konto oder den Pokémon Trainer Club, wodurch viele persönliche Daten preisgegeben werden (Name, Email-Adresse usw.)

 

  • • Die App hat auf verschiedene Bereiche des Smartphones Zugriff: z.B. auf Kamera, das GPS-Signal, den Speicher und die Kontaktliste sowie auf die Geräterkennung, anhand derer der Spieler zusammen mit dem Login eindeutig identifiziert werden kann.
  • • Datenschutzrecht: In den USA (Sitz des App-Herstellers Niantic, Inc.) gilt kein europäisches Datenschutzrecht, auf das man sich berufen könnte.
  • • Erstellung von Bewegungs- und Nutzerprofilen: Der kalifornische Entwickler Niantic kennt im Zweifel Name, E-Mail-Adresse, Freunde, Wohn-, Arbeits- und Schulort, aktuellen Aufenthaltsort, ggfs. Vorlieben für Shops oder Orte, an denen man sich länger aufhält.

Was kann Niantic, Inc. mit den Daten machen?

  • • Verkauf der Daten: Die wertvollen Datensätze können gewinnbringend an Unternehmen bzw. Dritte verkauft werden.
  • • Werbung: Es wird personalisierter Werbung erstellt. Dadurch ist es möglich, dass andere, ggf. bessere Angebote nicht mehr wahrgenommen werden.
  • • Verlockung in Shops: Indem man in bestimmte Shops gelockt wird, kann man zum ggfs. unsinnigen oder überteuerten Kauf animiert werden, indem nach Kauf eine Belohnung im Spiel ausgeschüttet wird.
  • • Ausschluss: Niantic kann entscheiden, ob es sich lohnt bestimmte Spieler aus dem Spiel auszuschließen, wenn sich ein Spieler nicht "lohnt".
  • • Rückschlüsse: Es können RÜckschlüsse gezogen werden, beispielsweise auf das soziale oder religiöse Umfeld.
  • • Weitergabe von Daten: Die Datensätze eines Spielers können zudem an Regierungen oder Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Wenn man sich bspw. oft in Gegenden mit Menschen bestimmter sexueller Neigungen oder Glaubensrichtung befindet oder etwa an bekannten Drogenumschlagplätzen, können diese Daten bei der nächsten Einreise in die USA für Fragen sorgen.
  • 1. Melden Sie sich mit einem Fake- bzw. Pseudo-Profil an
  • 2. Ab Android 6 und bei iOS kann man bestimmte Zugriffsrechte einer App einschränken: Zugriff auf Kamera, Kontaktliste usw. verweigern
  • 3. Um den Datenfluss zu reduzieren, kann man z. B. vor dem Spielstart die Umgebung als Offline-Karte in Google Maps herunterladen.

 

2. "PERMANBAN" DER SPIELER-ACCOUNTS WEGEN MISSBRÄUCHLICHER NUTZUNG

 

Der Anbieter Niantic hat jüngst Spieler mit einem Bann versehen: d.h. zeitweilig oder dauerhaft vom Spiel ausgeschlossen, weil diese aus Sicht des Unternehmens das Spiel missbräuchlich – konkret: zu intensiv – genutzt hätten. In den von Niantic zur Verfügung gestellten Nutzungsbedingungen ist allerdings weder ein konkretes Höchstmaß oder eine Beschränkung der Nutzung formuliert noch ist geregelt, was dem Spieler bei einer Über-Gebühr-Nutzung droht.

  • 1. Der Ausschluss vom Spiel ohne entsprechende Grundlage in den Nutzungsbedingungen von Pokemon Go ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen nicht rechtmäßig
  • 2. Nutzer sollten sich an den Anbieter wenden und die Durchsetzung ihres mit Niantic geschlossenen Vertrags fordern

 

3. KOSTEN DER APP

 

Um im Spiel schneller erfolgreich sein zu können, wird Spielezubehör nötig. Als sogenannte In-App-Käufe fallen dafür Kosten an.

  • 1. Richten Sie für Käufe bzw. den Zugriff auf Zahlungsdaten eine Passwortabfrage ein, damit z.B. Kinder nicht ungefragt einkaufen können.
  • 2. Sperren Sie In-App- Käufe ggf. bereits vorab.

 

4. PERSÖNLICHKEITSRECHTE UND SPIELEN AM ARBEITSPLATZ

 

Auf Monsterjagd ist es möglich, dass Personen ohne Einwilligung auf Fotos landen, bspw. wenn man ein Foto von einem Pokémon machen möchte, und sich ggf. ungewollt in sozialen Medien wiederfinden.

Was kann passieren, wenn ich Persönlichkeitsrechte verletze?

  • • zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch: Durchsetzung gegen den Fotografen
  • • blöd gelaufen: Eltern, Lehrer, Arbeitgeber können Spieler oder Unbeteiligte erkennen und es können Konsequenzen drohen, wenn Spieler beim Schwänzen erwischt oder in der Arbeitszeit oder bei Krankmeldung beim Spielen ertappt werden
  • • Spielen am Arbeitsplatz: Spielen kann zur Übermittlung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen an Dritte führen (z.B.). Das verstößt nicht nur gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, sondern kann auch zur fristlosen Kündigung führen.
  • Vermeiden Sie Fotos von Unbekannten und laden Sie keine Bilder mit Aufnahmen Fremder ohne Erlaubnis in sozialen Netzwerken hoch.

 

5. SICHERHEIT

 

Berichten zufolge gibt es Treffpunkte, an denen Diebe warten. Außerdem sollte man eine mögliche Gefährdung im Straßenverkehr von sich und anderen sowie strafrechtliche Konsequenzen bei Unfällen im Straßenverkehr bedenken. Das Betreten fremder Grundstücke kann außerdem als Hausfriedensbruch eingestuft werden.

  • 1. Gehen Sie an gefährlichen Orten ggf. nur in Gruppen auf Mosterjagd.
  • 2. Respektieren Sie Grundstücks- und Häusergrenzen und die Privatsphäre anderer.
  • 3. Achten Sie auf den Straßenverkehr.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.