Das Wichtigste in Kürze:
- Damit Geschenke rechtzeitig ankommen, sollten Sie Pakete etwa 10 Tage vor Heiligabend abschicken.
- Mit dem Versand als Warensendung könne Sie Porto sparen – dürfen aber keinen persönlichen Gruß in den Umschlag stecken und die Sendung ist nicht versichert.
- Geld oder Gutscheine in einem Umschlag sollten Sie als Wertbrief verschicken, damit der Inhalt versichert ist.
- Wichtige Informationen zu Ihren Rechten beim Brief- und Paketversand gibt es auch in unserem Podcast:
Vorbereitung vor dem Versand
Um zu verhindern, dass Pakete unterwegs stecken bleiben oder automatisch aussortiert werden, ist es wichtig, dass Name und Adresse vollständig und gut lesbar angegeben sind. Wer eine Verpackung wiederverwertet, sollte die vorhandenen Barcodes entfernen oder überkleben. Damit die Paketpost nicht in der Sortieranlage hängenbleibt, sollten Sie auf die Verwendung von Bändern und Schleifen verzichten.
Abgesehen von Preisunterschieden, bieten die einzelnen Paketdienstleister auch unterschiedliche Dienste an. So sehen manche nur einen Zustellversuch vor, andere kommen hingegen bis zu 3 Mal an die Tür, bevor das Paket zurück an den Absender geschickt oder in einen Paketshop umgeleitet wird. Hier lohnt sich vor dem Versand ein Blick in die Zustellbedingungen.
Pakete rechtzeitig losschicken
Damit die Geschenke pünktlich zum Fest beim Empfänger ankommen, sollten Sie in der Vorweihnachtszeit ein ausreichendes Zeitpolster von 7 bis zu 10 Tagen für den Versand einkalkulieren.
Ersatzzustellung beim Nachbarn
Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren Vertragsbedingungen die sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn vor. Das kann praktisch sein, wenn der auch tagsüber zu Hause ist. Grundsätzlich muss jedoch kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen. Sobald der Empfang allerdings quittiert wird, muss das Paket sorgfältig verwahrt werden und darf dem Empfänger oder der Empfängerin nicht einfach vor die Tür gestellt werden. Denn dann haftet der nebenan Wohnende unter Umständen dafür, wenn die Sendung wegkommt oder Schaden nimmt. Wenn Sie ein Paket erwarten, sollten Sie Ihre Nachbar:innen am besten vorher informieren. Alternativ kann beim Paketdienstleister auch ein Wunsch-Benachbarter als Zustelladresse hinterlegt werden, wenn keine Zustellung an jeden beliebigen Nachbarn gewünscht wird.
Wer sein Paket ausschließlich selbst entgegennehmen will, kann bei einigen Versendern beim Bestellen den kostenpflichtigen Service eigenhändig buchen, dann darf der Bote das Paket nur dem Empfänger selbst oder jemandem aushändigen, der eine schriftliche Vollmacht zur Annahme der Sendung hat.
Verzögerte Lieferung
Paketdienstleister geben in ihren Geschäftsbedingungen Lieferzeiten für die Paketzustellung an. Dies sind jedoch nur unverbindliche Regellieferzeiten und keine garantierten Lieferdaten. Wenn Sie wollen, dass Ihr Paket zu einem bestimmten Termin geliefert wird, sollten Sie daher auf sogenannte Expresslieferungen der Paketdienste zurückgreifen. Diese sind allerdings meist teurer als der Standardversand.
Paket beschädigt oder verloren
Pakete sind in der Regel versichert. Die Höchstgrenze bewegt sich, je nach Transportunternehmen, zwischen 500 und 750 Euro. Die absendende Person muss dem Paketdienstleister innerhalb von 7 Tagen melden, wenn die versandte Ware beschädigt wurde. Wenn beim Verschicken also etwas zu Bruch ging, sollte die empfangende Person dies der absendenden Person umgehend mitteilen. Bei sichtbaren Schäden sollte der Zusteller diesen gleich an der Haustür registrieren und bestätigen.
Bei allen Paketen kann mit Hilfe der Paketnummer im Internet verfolgt werden, wo sie sich befinden. Hilft das nicht weiter oder geht die versandte Ware verloren, meldet die absendende Person das beim Kundenservice und stellt einen kostenlosen Nachforschungsauftrag. Dabei muss er den genauen Paketinhalt angeben und den Einlieferungsbeleg vorweisen können.
Für die Nachforschung haben die Paketdienstleister mindestens 20 Tage nach Einlieferung des Pakets Zeit.
Ausnahme: Päckchen. Den Weg der Leichtgewichte bis zu 2 Kilogramm verfolgt DHL grundsätzlich nicht. Einen Versicherungsschutz für Verlust gibt's bei dem Transporteur nur gegen Aufpreis. Hier lohnt sich ein Vergleich mit anderen Paketdienstleistern wie Hermes, GLS oder DPD.
Alternativen zum Paket: Warensendung und Wertbrief
Geschenke im Kleinformat – wie Bücher, Handyzubehör oder dünne Textilien – müssen nicht unbedingt als Paket oder Päckchen aufgegeben werden. Die Warensendungen im Kleinformat lassen sich je nach Anbieter auch etwas preisgünstiger in einem Umschlag verschicken. Die Sendung muss dafür oberhalb der Anschrift mit der Aufschrift "BÜWA" versehen werden. Bücher- und Warensendungen dürfen verschlossen eingeliefert werden. Ein zusätzlicher handschriftlicher Gruß darf jedoch nicht beigelegt werden. Die Ware ist nicht versichert und es gibt keine Sendungsverfolgung.
Wer Geld in einem einfach frankierten Umschlag verschickt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz, falls der Brief oder sein Inhalt bei der Beförderung verlorengehen. Ein Geldgeschenk oder ein Wertgutschein sind besser abgesichert, wenn die Sendung als Wertbrief aufgegeben wird. Bei der Deutschen Post AG kostet dieser Service zum Beispiel 4,45 Euro extra zum Standardporto. Hierbei sind bis zu 100 Euro Bargeld oder 500 Euro an Sachwerten versichert. Alternativ können Geldgeschenke auch ganz unkompliziert bargeldlos über Zahlungsdienstleister verschickt werden.