Virtuelle Partnersuche: Welche Möglichkeiten gibt es?

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Kontaktbörsen, Partnervermittlungen, Singlebörsen – es gibt viele Wege einen Partner online zu finden. Wir erklären, was genau sie unterscheidet und worauf Sie achten sollten.
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Partnervermittlungen unterbreiten Ihnen konkrete Partnervorschläge, die anhand Ihrer persönlichen Angaben und Suchkriterien nach Übereinstimmung ausgewählt werden.
  • Bei Singlebörsen suchen Sie auf einem Portal selbst aktiv nach Personen, die Sie kennenlernen möchten. 
  • Wichtig: Bei den Kündigungsfristen gelten unterschiedliche Regelungen für Partnervermittlungen und Singlebörsen.
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Auf der Suche nach Kontakt oder einer Partnerschaft steuern Alleinstehende immer häufiger Online-Flirtportale und -Partnerbörsen an. Das Internet als Ort, an dem Paare sich kennen und lieben lernen, wird immer beliebter. Gezielte Partnersuche in der globalen Welt - zunächst geschützt und bequem von zu Hause aus - empfinden viele als Vorzug des virtuellen Datings. Doch das Anlegen eines eigenen Profils und die Suche anhand festgelegter Vorgaben sind keine Garantie, dass Sie tatsächlich den passenden Partner finden. Oftmals warten in den Singlebörsen statt Traummann oder Traumfrau nur Enttäuschung und der Verlust von Geld.

Doch zunächst zur Unterscheidung: Häufig werden Begriffe wie Partnervermittlungen, Kontaktbörsen oder Singlebörsen im Internet synonym verwendet. Im Folgenden erklären wir die Unterschiede und zeigen auf, worauf Sie bei der jeweiligen Art der Partnersuche im Netz achten sollten.

Was sind Single- und Kontaktbörsen?

Bei sogenannten Singlebörsen stellt ein Anbieter lediglich die Plattform zur Verfügung, auf der Partnersuchende ihr Profil eingeben können. Das Einstellen persönlicher Angaben und Fotos erfolgt in der Regel kostenlos. Gebühren fallen erst an, wenn die Nutzer:innen aktiv werden und sich für eine Premium-Mitgliedschaft anmelden, um mit anderen Mitgliedern Kontakt aufzunehmen.

Auf Kontaktbörsen wird gechattet und geflirtet, was das Zeug hält. Doch seien Sie auch vorsichtig: Nicht jeder, der sich in einer Kontaktbörse tummelt, ist auf der Suche nach einer festen Bindung. Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, sollten Sie Ihren vollen Namen und die Rufnummer daher erst dann preisgeben, wenn sich Vertrauen zu Ihrem virtuellen Gegenüber entwickelt hat. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie beim Online-Dating eine eigens dafür angelegte E-Mail-Adresse nutzen, die Sie später wieder löschen können.

Was sind Partnervermittlungen?

Bei Partnervermittlungen wird Ihnen die Suche nach einem geeigneten Partner abgenommen. Hierfür füllen Sie zu Beginn einen umfangreichen Fragebogen aus - mit Angaben zu Ihrer Person, zu Ihren persönlichen Ansichten und Wünschen. Sie entscheiden dabei selbst, welche Informationen Sie von sich preisgeben wollen.

Auf der Basis des von Ihnen erstellten Profils schickt Ihnen das virtuelle Partnervermittlungsinstitut anschließend passende Vorschläge per E-Mail zu. Sie haben es dann selbst in der Hand, ob und wie Sie die ermittelten Partner-Vorschläge nutzen wollen. 

Doch auch dieses Verfahren vermittelt keineswegs per se die Liebe auf den ersten Klick: Stimmen die persönlichen Angaben nicht überein, fallen viele einsame Herzen von vornherein durchs Raster. Beachten Sie zudem: Nutzer:innen stellen in ihren Profilen häufig ein idealisiertes Bild von sich dar, manche Kontakte entpuppen sich jedoch später als Reinfälle. Lassen Sie sich über längere Zeit Partnervorschläge von einer Online-Agentur für Partnervermittlung zuschicken, kann die Partnervermittlung im Netz ganz schön ins Geld gehen.

Was sind Vergleichsportale für Flirt- und Singlebörsen?

Vergleichsportale im Internet bieten ihre Hilfe dabei an, eine geeignete Singlebörse für Sie zu finden. Doch statt zum großen Glück führen solche Rankingdienste, die mit den "besten Singlebörsen" oder mit "Partnervermittlungen im Test" werben, Flirtwillige oftmals in die Irre und verursachen Ernüchterung, Enttäuschung und hohe Kosten.

Auch eine Singlebörse mit Bestnoten bietet keine Garantie, dass Sie bei der Partnersuche nicht auf geschönte Profile und falsche Versprechen hereinfallen, die sie oftmals auch noch teuer bezahlen müssen. Die Testverfahren und Vorempfehlungen von Vergleichsportalen sind weder transparent noch unbestechlich. Ihre Empfehlungen orientieren sich meist an den Provisionen, die Dating-Dienste bereitwillig für ein vermeintlich gutes Testergebnis im Netz zahlen.

Vergleichsportale liefern zwar einen Überblick über Dienste und geizen nicht mit Spitzennoten. Nach welchen Kriterien eine Bewertung erfolgt, ist jedoch nicht erkennbar. Auffällig ist zudem, dass die Beurteilungen auch von Diensten auf den letzten Plätzen meist nur positiv sind. Denn viele Vergleichsportale sind in erster Linie an einem Vertragsabschluss ihrer User mit einer Singlebörse interessiert, weil sie dann eine Provision kassieren. Deshalb haben negative Erläuterungen zu Singlebörsen auf den unteren Rängen ihres Portals keinen Platz.

Gesundes Misstrauen – Tipps für die virtuelle Partnersuche

  • Lassen Sie sich bei Vergleichsportalen nicht von generell positiven Bewertungen und deutlich hervorgehobenen Bestnoten blenden. Sofern Vergleichsportale Kriterien in Form von Testberichten liefern, ist es für eine Beurteilung auch wichtig zu erfahren, aus welcher Quelle die Tests stammen und wer sie verfasst hat.
  • Um von vornherein zu vermeiden, dass Sie an einen unseriösen Dienst geraten, sollten Sie vor einer Registrierung oder Vertragsvereinbarung prüfen, ob Namen, Adresse, Rufnummer und ein Verantwortlicher im Internetangebot genannt sind.
  • Außerdem sollten Sich sich das Kleingedruckte (die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) genau anschauen. Achten Sie hierbei zum Beispiel darauf, dass der Anbieter persönliche Daten nicht ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte etwa für Werbezwecke weitergeben darf. 
  • Ein gesundes Misstrauen ist hilfreich, um nicht auf vorgetäuschte Identitäten hereinzufallen. Kontaktversuche mit teuren 0900er-Nummern sollten grundsätzlich gemieden werden.
Tipps für die virtuelle Partnersuche
Erstellt mit canva.com

Unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten

Um ein Vertragsverhältnis kündigen zu können, müssen Sie bestimmte Kündigungsfristen einhalten. Eine fristlose Kündigung ist normalerweise nur aus besonderen Gründen möglich. Bei Partnervermittlungsverträgen ist es jedoch nicht einfach, Kündigungsgründe zu benennen und dann auch noch zu beweisen. Denn ob nun der vorgeschlagene Partner eine zu lange Nase hat oder sein Benehmen nicht so war, wie Sie sich das vorgestellt haben - die möglichen Gründe können stark in den Intimbereich gehen. Es liegt also nahe, nach einem Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung und ohne die Notwendigkeit der Angabe von Gründen zu suchen. 

§ 627 BGB gewährt ein solches außerordentliches Kündigungsrecht. Demnach können so genannte "Dienstverträge", die ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern voraussetzen, jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das gilt etwa bei Verträgen mit Ärzten, Rechtsanwälten oder Steuerberatern, aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für Verträge mit Partnervermittlungsinstituten.

Das ist auch dann der Fall, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Partnervermittlungsinstituts vermerkt ist, dass ein solches Kündigungsrecht nicht bestehen soll. Denn das außerordentliche Kündigungsrecht (Paragraph 627 BGB) kann durch eine Bestimmung im Kleingedruckten nicht ausgeschlossen werden.

  1. Außerordentliches Kündigungsrecht bei Online-Flirtportalen

    Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es bei Online-Flirtportalen in der Regel nicht. Denn das besondere Vertrauensverhältnis, welches für das außerordentliche Kündigungsrecht erforderlich ist, besteht nicht, wenn lediglich die Nutzung einer Plattform angeboten wird, auf der Profile eingestellt und die Profile anderer Nutzer eingesehen werden können.
     
  2. Außerordentliches Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungen

    Bei einer Partnervermittlung via Internet ist die Rechtslage dagegen etwas anders – hier sind sich die Gerichte uneinig: 
    Nach Ansicht einiger Gerichte besteht bei Online-Partnervermittlungen dann das erforderliche besondere Vertrauen, wenn weitere Dienste - wie beispielsweise Partnervorschläge oder Persönlichkeitstests - angeboten werden, für die der Nutzer insbesondere Auskünfte über seine eigene Person und die des gewünschten Partners angibt. So entschieden zum Beispiel das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Urteil vom 1. September 2015, Az. 13 C 168/15), das Amtsgericht Bremen (Urteil vom 3. Juli 2013, Az. 23 C 0106/13) und das Landgericht Traunstein (Urteil vom 10. April 04.2014, Az. 1 S 3750/13). 

    Andere Gerichte vertreten hingegen die Auffassung, dass die Angabe von sehr persönlichen Daten nicht ausreicht, damit eine besondere Vertrauensstellung besteht. Hierfür müssten die von Nutzer:innen gemachten Angaben durch Mitarbeiter:innen persönlich ausgewertet und die Partnervorschläge nicht lediglich von einem Algorithmus ermittelt werden. So entschieden etwa das Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 6. April 2017, Az. 25b C 383/16), das Amtsgericht Potsdam (Urteil vom 9. Februar 2016, Az. 38 C 32/15) und das Amtsgericht Bonn (Urteil vom 22. September 2011, Az. 104 C 256/11).

    Nach Ansicht des Amtsgerichts Schöneberg kommt es nicht darauf an, ob Kund:innen persönlichen Kontakt zu Mitarbeiter:innen der Partnervermittlung haben. Entscheidend sei, dass sie vertrauliche Informationen mitteilen, auf die auch die Mitarbeiter:innen der Partnervermittlung Zugriff haben. Nur dann bestehe ein außerordentliches Kündigungsrecht (Urteil vom 27. Januar 2010, Az. 104a C 413/09). 

    Diese Ansicht überzeugt. Für Verbraucher:innen macht es keinen Unterschied, ob die zugesandten Partnervorschläge aufgrund eines Abgleichs durch Mitarbeiter:innen oder mit Hilfe eines Computers erfolgten. Entscheidend ist das besondere Vertrauen der Suchenden in die Partnervermittlung. Das äußert sich dadurch, dass sie bereit sind, höchstpersönliche Details im Rahmen des Persönlichkeitstest preiszugeben. Mit gutem Grund lässt sich daher das Bestehen eines besonderen Vertrauensverhältnisses und somit eines außerordentlichen Kündigungsrechts bei Online- Partnervermittlungen bejahen. 

Derzeit gibt es jedoch noch keine höchstrichterliche Klärung dieser Frage, so dass hier immer ein gewisses Risiko besteht, ob das jeweilige Gericht die Voraussetzungen für das außerordentliche Kündigungsrecht bejaht.

Weitere Tipps für den Umgang mit Online-Singlebörsen, damit die Partnersuche im Netz nicht im Rechnungsfrust endet, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Falsche Siegel und Fake-Profile erkennen

Auf welchen Portalen häufig Fake-Profile flirten und welche üblichen Formulierungen auf Fake-Profile hinweisen können, finden Sie im verlinkten Artikel.

Viele Partnervermittlungen werben im Internet zudem mit Siegeln für sich. Doch viele sind veraltet oder schlicht selbst verliehen. Hier geben wir Ihnen 5 Tipps für den Umgang mit Siegeln auf Internetauftritten.

 
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.

Aktionen in Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen

Ab der Schulklasse 5 haben wir ein vielfältiges Programm zu den verschiedensten Themen zur Auswahl
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.