Begleichen Sie den Rückstand
Verbraucher:innen, die den Rückstand sofort begleichen, kommen schneller wieder an Strom und Gas. Versorger sind verpflichtet, die Sperrung unverzüglich wieder aufzuheben, sobald der Rückstand beglichen wurde. Je nach Auslastung des Sperrdienstes kann das beim Strom aber ein paar Tage dauern. Komplizierter ist es beim Gas, hier muss erst ein Gasinstallateur eine Druckprüfung machen – und je nach Auslastung der Betriebe kann das den Vorgang verzögern.
Verhandeln Sie mit dem Versorger
Können Sie den Rückstand nur teilweise begleichen, versuchen Sie, mit dem Versorger zu verhandeln. Manche bieten die Möglichkeit an, beispielsweise die Hälfte der Schulden anzuzahlen und die andere Hälfte in Raten abzuzahlen.
Beantragen Sie staatliche Hilfen
Sollten Sie den Rückstand gar nicht begleichen können und sollte Ihr Versorger keinem Ratenplan (mehr) zustimmen, vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Beratungstermin beim örtlichen Jobcenter oder Sozialamt Ihres Wohnortes. Hier können Sie ein einmaliges Bürgergeld oder Darlehen für Energieschulden beantragen, um so den Rückstand zu begleichen.
Vorsicht: Umzug!
Manche Menschen, die gar keine Möglichkeiten haben, die Rückstände zu begleichen, versuchen manchmal umzuziehen oder den Versorger zu wechseln. Ersteres funktioniert aber nur dann, wenn die Wohnung nicht im gleichen Versorgungsgebiet liegt. Falls doch, wird der Versorger auch hier sperren, wenn er den gleichen Vertragspartner an einer anderen Anschrift vorfindet. Wichtig: Ein Umzug oder Anbieterwechsel kann Ihnen im besten Falle nur Zeit gewähren, um die Schulden zu begleichen. Die Schulden holen Sie immer ein, wenn auch verspätet und dann oft in Form eines Inkassoschreibens mit Zinsen und noch höheren Gebühren.