Mein Kind wird 18: Was ändert sich rund um Geld und Konten?

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Minderjährige haben oftmals noch kein eigenes Konto oder ein spezielles Kinderkonto. Hier ändert sich mit Beginn der Volljährigkeit einiges. Wir zeigen, was jetzt wichtig ist.
Kontoauszüge

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit 18 Jahren kann Ihr Kind ein eigenes Konto mit Kreditrahmen, eine Kreditkarte sowie voll umfängliches Online-Banking nutzen.
  • Bestand vor der Volljährigkeit ein kostenfreies Girokonto, bleibt dies bei nachweislichen Schülern, Studenten, Auszubildenden, Freiwilligen im sozialen Jahr sowie im Wehrdienst meist gratis. 
  • Checken Sie mit Ihrem volljährigen Kind Fragen zu Girokonto, Online-Banking, Kreditkarte und Finanzplanung.
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Bleibt das existierende Girokonto für mein volljähriges Kind weiterhin kostenlos?

Für Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwillige im sozialen Jahr und im Wehrdienst bleiben sowohl das Girokonto, als auch die Karte zum Konto meist weiterhin gratis. Es ist aber immer sinnvoll, dies vor dem 18. Geburtstag bei dem jeweiligen Geldinstitut zu überprüfen. Zudem muss Ihr Kind rechtzeitig einen entsprechenden Nachweis (z.B. Immatrikulationsbescheinigung) bei der Bank einreichen, damit das Girokonto kostenfrei bleibt.

Möchte Ihr Kind auf Reisen gehen, sollte es zudem abklären, ob das Konto kostenlose Geldabhebungen im Ausland ermöglicht. Teure Dispozinsen sollte Ihr Kind nicht in Anspruch nehmen!

Kann mein volljähriges Kind nun auch Online-Banking nutzen?

Ab dem 18. Lebensjahr steht Kontoinhabern das Online-Banking in der Regel vollumfänglich zur Verfügung. Online-Banking ist vor allem für das Bezahlen von Rechnungen zu empfehlen, denn Überweisungen auf Papier sind oft sehr teuer. Auch wenn sich junge Erwachsene für längere Zeit im Ausland aufhalten, ist Online-Banking vorteilhaft. 

Wichtig: Sicherheit sollte beim Online-Banking an erster Stelle stehen – beachten Sie daher wichtige relevante Sicherheitseinstellungen, die wir hier genauer erläutern. 

Gibt es zum Girokonto eine Kreditkarte?

Bis zum 18.Geburtstag gibt es für Kinder nur eine Prepaid- Kreditkarte, die aufgeladen werden kann. Erst mit Erreichen der Volljährigkeit kann Ihr Kind eine sogenannte Charge-Kreditkarte erhalten, die mit einem gewissen Kreditrahmen ausgestattet ist.

Eine Kreditkarte ist für viele Zwecke nützlich, sei es auf Reisen in den Semesterferien oder zum Bestellen in Online-Shops. Je nach Bank werden dafür jedoch unterschiedliche Gebühren berechnet. Es gibt aber auch noch Banken, die dafür keine Gebühren berechnen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Geldinstitut oder vergleichen Sie verschiedene Anbieter! Alles rund um Kreditkarten für werdende Erwachsene finden Sie hier. 

Viele Banken bieten für Volljährige aber alternativ auch weiterhin die Möglichkeit, eine kostenlose Prepaid-Kreditkarte zu nutzen, auf die aktiv Guthaben geladen werden muss. Prüfen Sie hierbei jedoch, ob dafür zusätzliche Kosten entstehen.

Mein Kind möchte bei einer anderen Bank ein erstes eigenes Konto eröffnen. Was müssen wir beachten?

Spätestens beim Umzug in die eigenen 4 Wände brauchen junge Erwachsene ein eigenes Konto. Besteht bereits ein Konto, sind aber zum Beispiel die Gebühren oder Zusatzkosten zu hoch oder äußert Ihr Kind den Wunsch nach einem nachhaltigen Konto, sollte man auch einen Kontowechsel nicht scheuen. Banken bieten zur Erleichterung eine Kontowechselhilfe, die viel Papierkram erspart. Wissenswertes zur Auswahl eines neuen Kontos sowie hilfreiche Musterbriefe erhalten Sie hier

Sollten Eltern notfalls auf das Konto zugreifen können?

Junge Erwachsene haben oft seit Kindheitstagen ein Konto bei der Bank ihrer Eltern. Deren Verfügungsberechtigung endet aber mit Beginn der Volljährigkeit. Besprechen Sie mit Ihrem Nachwuchs, ob eine Bankvollmacht für Sie als Eltern oder für andere Vertrauenspersonen sinnvoll ist, um im Notfall, zum Beispiel bei Krankheit oder Auslandsaufenthalt, auf das Konto zugreifen zu können.

Sollte mein Kind ein separates Spar- oder Tagesgeldkonto nutzen?

Neben dem Girokonto kann das Führen eines separaten Spar- oder Tagesgeldkontos für die Bildung von Rücklagen, bevorstehende Anschaffungen oder als eiserne Reserve sinnvoll sein, selbst wenn es kaum Zinsen geben sollte. Es lohnt sich die Konditionen zu vergleichen. Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier

Was passiert mit Sparverträgen, die ich für mein Kind abgeschlossen habe?

Geld und Sparbücher, die auf den Namen des Kindes angelegt sind, gehören dem Kind. Sobald es 18 Jahre alt wird, kann es mit dem Geld machen, was es will. Als Eltern haben Sie dann keinen Zugriff mehr. 

Jetzt gilt es, diese Finanzprodukte auf ihre weitere Tauglichkeit zu prüfen: Wann werden sie fällig? Gibt es noch Sonderkonditionen, die weiter gelten oder gibt es bessere Alternativen? Näheres zur Geldanlage erfahren Sie hier

Sollte mein Kind jetzt schon an die Altersvorsorge denken?

Mit 18 schon an die Altersvorsoge denken? Das scheint für viele noch nicht relevant. Sich frühzeitig Gedanken zu machen und langfristig zu sparen ist aber lohnenswert!

Die Riester-Rente gewährt beispielsweise bei Abschluss in einem Alter von unter 25 Jahren einen Bonus von 200 Euro. Ob mit 18 ausreichend finanzieller Spielraum besteht und welche Verträge zum Bedarf passen, kann eine unabhängige Beratung, zum Beispiel bei Ihrer Verbraucherzentrale, klären. 

Können vermögenswirksame Leistungen genutzt werden?

In vielen Betrieben werden vermögenswirksame Leistungen (kurz VL) angeboten. Ermutigen Sie Ihr Kind, bei Beschäftigungs- oder Ausbildungsbeginn bei der Personalstelle nachzufragen. Zum geschenkten Geld vom Arbeitgeber kann es noch staatliche Zulagen dazu geben. Da rentieren sich ein genauer Blick und eine gute Beratung.

Gibt es Schulden, die im Namen des Kindes gemacht wurden oder werden Leistungen zurückgefordert?

Es kommt vor, dass Minderjährige bereits mit Schulden in das Erwachsenenleben starten. Dies kann passieren, wenn Eltern Verträge auf den Namen ihrer Kinder abschließen oder Verträge genehmigen, die dem Minderjährigen über den Kopf wachsen. Aber auch Rückforderungen von Behörden über Sozialleistungen können gegen Minderjährige vorliegen. 

Seien Sie fair und überlegen Sie, ob es Verpflichtungen gibt, die gegen Ihr Kind geltend gemacht werden. Die Haftung Ihres Kindes für solche Schulden kann in vielen Fällen beschränkt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

BMUV-Logo

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