Gepäckverlust im Urlaub: Hausratsversicherung kommt häufig für Schaden auf

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Wer seine Siebensachen im Urlaub vor Klau im Hotelzimmer oder Diebstahl im Ferienhaus absichern will, braucht nicht unbedingt eine teure Reisegepäckversicherung abzuschließen. Oft deckt auch die Hausratversicherung Schäden aus Einbrüchen in der Unterkunft ab.
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Schutz bieten weltweit Policen, die ab 1992 abgeschlossen worden sind.

Versicherungsschutz bei Policen

Bei Verträgen lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen. In der Regel sind darin Reisegepäck und Wertsachen bis zu drei Monate mit 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme, maximal bis zu 10.000 Euro mitversichert. Dieser Passus gilt weltweit. Versicherte sollten rechtzeitig vor Ferienbeginn prüfen, ob und zu welchen Konditionen ein solcher Schutz besteht.

Hausratversicherung auf Reisen hat auch Grenzen

Der Versicherungsschutz bei Diebstahl gilt nur, wenn Langfinger ins Feriendomizil wie Ferienhäuser und Hotelzimmer gewaltsam einsteigen. Greifen Diebe auf der Straße oder im Restaurant zu, hält sich die Versicherung bedeckt. Und auch Besitzer von Wohnmobilen können nach einem Einbruch nicht auf Schadensersatz pochen.

Schutz bei anderen Gefahren

Die Hausratversicherung springt jedoch ein, wenn Gepäck und Wertsachen, die sich in der Unterkunft befinden, durch Sturm oder Hagel beschädigt werden. Auch für Verluste durch Brand und Raub am Urlaubsort kommt die Assekuranz auf.

Schaden sofort melden

Die Versicherungsgesellschaft zahlt nur, wenn ihr ein Schaden unverzüglich in allen Einzelheiten gemeldet wird. Ein Einbruchdiebstahl muss außerdem sofort bei der örtlichen Polizei angezeigt und dort schriftlich bestätigt werden. Ohne diesen Nachweis kommt die Assekuranz nicht für entwendete Utensilien auf.

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