So funktioniert das Widerspruchsverfahren
Im Widerspruchsverfahren überprüft die Pflegekasse ihre Entscheidung noch einmal und es wird in der Regel ein Zweitgutachten erstellt. Entweder erfolgt dieses Gutachten nach Aktenlage oder mit einem erneuten Besuch beim Pflegebedürftigen. Auch zu dem Folgetermin sollten alle medizinischen Unterlagen bereitgehalten werden, damit sich der Gutachter wiederum ein umfangreiches Bild von der Situation machen kann.
Wird der Einwand angenommen, erhalten Sie einen positiven Bescheid, die sogenannte Abhilfe. Bleibt die Pflegekasse bei ihrer Ablehnung, erlässt sie den Widerspruchsbescheid.
Klage beim Sozialgericht
Bringt der Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis, steht Betroffenen noch der Gang zum Sozialgericht offen. Hier gilt es, ebenfalls die Frist von 1 Monat nach dem Zugang des Widerspruchsbescheides einzuhalten. Hierbei zählt ebenfalls das Datum des Zugangs. Sollte das Schreiben in einem gelben Umschlag angekommen sein, verwahren Sie diesen.
Da es sich dann um ein Einschreiben handelt, hat der Postbote hierauf das Datum vermerkt, an dem er den Brief eingeworfen oder Ihnen gegeben hat.
Sollten Sie sich nicht mehr erinnern, wann Sie das Schreiben erhalten haben, können Sie sich an dem Datum des Bescheides orientieren. Sie können die Klage schriftlich beim Gericht einreichen. Dann sollten Sie die Klage per Einschreiben mit Rückschein oder Telefax versenden. Für die Klage gilt ebenfalls, dass es nicht möglich ist, diese per E-Mail einzureichen.
Sie können die Klage aber auch bei der Geschäftsstelle des Sozialgerichts aufnehmen lassen. Hier wird Ihnen bei der Formulierung geholfen und Sie können die Klage besprechen.
Sie sollten der Klage folgende Unterlagen beilegen bzw. mit zum Gericht bringen: Günstig ist es, wenn Sie bereits Beweismittel benennen oder beilegen (z.B. Zeugen, Schreiben oder Atteste vom Arzt, sonstige Unterlagen, usw.). Damit sich das Gericht eine Meinung bilden kann, sollten Sie auch bereits eine Kopie des angefochtenen Bescheides und des Widerspruchsbescheides beilegen.
Sie können allerdings auch später noch Begründungen nachreichen, falls Sie nicht innerhalb der Frist ausreichend Zeit haben. Sie können dazu auch noch einen rechtlichen Rat einholen.
Falls das Verfahren zugunsten des Pflegebedürftigen ausgeht, werden dessen Anwaltskosten von der Pflegekasse übernommen. Klagende können auch mit Hilfe ihres Anwalts prüfen lassen, ob ihnen das zuständige Gericht Prozesskostenhilfe gewährt.