Verschiedene Siegel dienen als zusätzliche Indikatoren für die Seriosität und Lebensmittelsicherheit von Online-Shops. Relevant sind unter anderem "Trusted Shops", "internet privacy standards", "EHI Geprüfter Online-Shop" und "TÜV Süd s@fer shopping". Diese Siegel können nur von deutschen Anbietern erworben werden, die sich vorschriftsgemäß bei ihrer örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörde registriert haben und somit amtlich überwacht werden. Obwohl sie keine Auskunft über die Qualität der Lebensmittel geben, belegen sie, dass der Online-Betrieb den gleichen Sicherheitsstandards unterliegt wie traditionelle Supermärkte.
Allerdings geben die genannten Siegel keinerlei Auskunft über die Qualität von Lebensmitteln. Zumindest bedeuten sie aber, dass der jeweilige - deutsche - Online-Betrieb im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit nach denselben Kriterien überwacht wird wie der herkömmliche Supermarkt.
Außerdem lohnt es sich, einen Blick auf die angegebenen Lebensmittel-Informationen zu werfen. Es gibt rechtlich vorgeschriebene Informationen, die Ihnen vor Abschluss des Kaufvertrags vorliegen müssen. Anbieter, die hier nachlässig vorgehen, missachten geltendes Recht und zeichnen sich damit tendenziell als unseriöse Quelle für Lebensmittel aus.
Checkliste für gesetzlich vorgeschriebene Informationen
Bei Lebensmitteln, die Sie online kaufen, müssen Ihnen schon vor dem Kauf nahezu alle Informationen zugänglich gemacht werden, die Sie auch auf den Verpackungen im Supermarkt finden. Folgende Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben:
- Genaue Bezeichnung des Lebensmittels
- Zutatenliste mit Mengenangaben wertgebender Inhaltsstoffe und Allergenhinweisen
- Nährwertangaben und Gehalt bestimmter ausgewiesener Nährstoffe
- Nettofüllmenge des Lebensmittels
- Hinweis bei erhöhtem Koffeingehalt
- Alkoholgehalt
- Hinweise bei spezieller Verwendung und Aufbewahrung
- Preis inkl. Grundpreisangabe pro kg
Je nach Lebensmittel können noch weitere verpflichtende Angaben hinzukommen, wie Ursprungsland, Herkunftsort oder ein Hinweis zum Verpacken unter Schutzatsmosphäre.
Bei Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) muss zusätzlich die Menge der Nährstoffe angegeben werden, bezogen auf die tägliche Verzehrmenge – zum Beispiel 30 mg pro Tagesportion. Für Vitamine und Mineralstoffe ist es zusätzlich vorgegeben den prozentualen Anteil der empfohlenen Referenzmenge (NRV) anzugeben, der in einer empfohlenen Tagesdosis enthalten ist. Außerdem muss eine "täglich empfohlene Verzehrmenge" angegeben werden und auch der Hinweis, dass diese nicht überschritten werden darf, darf nicht fehlen. Auch der Satz "Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine vollwertige Ernährung" ist vorgeschrieben.
Achtung: Die Vielzahl an Versprechungen zu den Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) sind grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen. Neben dem Risiko auf unseriöse Anbieter mit nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben zu stoßen, können einige NEM sogar zur Gefahr für die Gesundheit werden. Illegale Substanzen, gefährliche Pflanzenstoffe oder sogar Doping relevante Stoffe können enthalten sein - teilweise ohne, dass darauf hingewiesen wird.
Ausnahme: Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum
Eine Ausnahme gilt für das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum (MHD). Anders als im Supermarkt hat beim Angebot frischer Produkte übers Internet ein Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum wenig Sinn und würde einen großen Verwaltungsaufwand mit sich ziehen. Deswegen muss es vor dem Kauf nicht ersichtlich sein. Freiwillige Hinweise wie "nach Lieferung noch mindestens 3 Monate haltbar" können dagegen auch im Online-Handel nützlich sein.
Auf den gelieferten Produkten muss jedoch ein Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum aufgedruckt sein. Hier gelten dieselben Regelungen wie im stationären Handel.
Eine Vorgabe, wie lange Lebensmittel nach einer Lieferung noch haltbar sein müssen, gibt es nicht. Mit entsprechendem Hinweis darf qualitativ einwandfreie Ware sogar mit überschrittenem MHD verkauft werden. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die übliche Haltbarkeit einer Produktgruppe vorausgesetzt werden könnte. Unterschreitet das MHD bei der Lieferung die übliche Haltbarkeit der Produktgruppe kann eine Beschwerde somit durchaus sinnvoll sein. Der Erfolg der Beanstandung hängt aber, je nach Situation, von der Kulanz des Anbieters ab.
Reklamieren im Online-Supermarkt
Wer im Geschäft ein Lebensmittel erwirbt, das sich nach Erhalt als qualitativ mangelhaft herausstellt, kann dieses im Laden wieder umtauschen – doch wie ist das beim Online Handel?
Auch für den Online-Verkauf von Lebensmitteln gelten die allgemeinen Regeln fürs Internet-Shopping. Wer mit dem erhaltenen Produkt unzufrieden ist, kann das Lebensmittel reklamieren. Die Rücksendekosten müssen dabei jedoch gegebenenfalls selbst übernommen werden. Eine Ausnahme stellen Lebensmittel dar, deren Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum schnell abläuft. Für frische Produkte mit kurzer Haltbarkeit gibt es kein Widerrufs- und Rückgaberecht. Dazu zählen beispielsweise Milchprodukte, Fleisch, Fisch, frisches Obst und Gemüse. Gleiches gilt auch für versiegelte Lebensmittel.
Verdorbene oder beschädigte Ware kann jedoch in jedem Fall beanstandet werden, hier muss der Anbieter alle anfallenden Kosten selbst tragen. Eine Ersatzlieferung oder Erstattung des Preises kann verlangt werden. Am besten dokumentieren Sie die Qualitätsmängel sofort mit einem Foto und reklamieren schnellstmöglich.
Fazit
Lebensmittel im Internet zu bestellen kann bequem und zeitsparend sein. Es stehen nahezu alle Produktinformationen schon im Netz zur Verfügung und die Lieferung erfolgt bis vor die Haustüre. Wer sich mit einem wachsamen Auge im Internet bewegt kann die Tücken des Online-Handels sicher umgehen und den Komfort der Dienstleistung genießen.
Es gibt jedoch auch Schattenseiten des Lebensmittel-Onlinehandels: neben der Problematik unseriöser Lebensmittelunternehmer und eines erschwerten Reklamationsprozesses können zusätzliche Lieferkosten und der entstehende Verpackungsmüll mögliche Gründe gegen eine Online-Bestellung von Lebensmitteln sein.