Wir geben Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über verschiedene Arten von Nahrungsergänzungsmitteln, ihre Zusammensetzung, mögliche Wirkungen sowie die Risiken der Produkte. Eine ausführliche Übersicht über noch mehr Diätprodukte finden Sie hier.
"Stoffwechsel"-Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen und Mineralstoffen
Meist werden sie in Form von Kapseln und Tabletten angeboten, neuerdings auch immer öfter in Form von Gummibonbons "Schlankheits-Bärchen" o.ä. Zwei davon täglich gegessen sollen dann blitzschnell - über Nacht - helfen, überflüssige Pfunde zu verlieren "verbrennt Ihr Bauchfett die ganze Nacht". Dahinter steckt die für eine Vielzahl von Mikronährstoffen erlaubte Aussage "trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei". Diese Aussage darf verwendet werden, wenn in einem Nahrungsergänzungsmittel beispielsweise Biotin, Eisen, Calcium, Jod, Kupfer, Chrom, Magnesium, Mangan, Niacin, Pantothensäure, die Vitamine B1, B2, B6, B12 oder C (und beliebige Kombinationen) enthalten sind, und zwar in einer Tagesdosis, die 15 % des Nährstoffbezugswerts entspricht, also die absolute Mindestmenge. Diese Aussage bedeutet nicht, dass man dadurch abnimmt. Und es bedeutet auch nicht, dass diese Gummibonbons nicht auch einiges an Zucker enthalten können. Eine Deklaration ist nämlich nicht vorgeschrieben, da es sich ja um ein Nahrungsergänzungsmittel und nicht um eine Süßigkeit handelt.
Appetitbremsen
Meist enthalten Appetitbremser Mate- oder Guarana-Extrakte und wirken hungerdämpfend, gleichzeitig anregend und leicht entwässernd. Das sind aber auch die Knackpunkte: Was Sie durch Entwässerung vielleicht schnell an Gewicht verlieren, ist kein echter Fettabbau. Auch die hungerdämpfende Wirkung dauert nicht an – sobald Sie die Mittel nicht mehr einnehmen, ist das Gewicht schnell zurück.
Präparate mit Quell- und Ballaststoffen wie Glucomannan aus der Konjak-Wurzel können nur wirken, wenn Sie gleichzeitig genug trinken. Andernfalls besteht die Gefahr eines Darmverschlusses. Sie machen tatsächlich satt – wer sie nimmt, kann sich allerdings an den Effekt gewöhnen. Nehmen Sie das Mittel dann nicht mehr, droht ein Hunger auf zu große Portionen. Teilweise enthalten auch diese Präparate zusätzlich Wirkstoffe mit abführender oder entwässernder Wirkung, so dass der Gewichtsverlust nur zum Teil echt ist.
Bei Appetitbremsen ist der Jo-Jo-Effekt vorprogrammiert, wenn sie nicht langsam ausgeschlichen und durch ballaststoffreiche Gemüse und Getreide ersetzt werden. Auch Eiweiß sorgt für eine länger anhaltende Sättigung, es sollte aber bevorzugt pflanzlicher Natur sein. Probieren Sie Hülsenfrüchte, Haferflocken und kleine Portionen Nüsse.
Fatburner
Wenn es der Stoffwechsel und die Fettverbrennung richten sollen: Fatburner zielen vor allem auf Sportler:innen und Bodybuilder:innen, aber auch auf alle anderen Menschen, die ihren Körperfettanteil reduzieren wollen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die überbordenden Versprechen von Fatburnern als wissenschaftlich nicht gesichert bewertet. Überzeugende Studien fehlen. Deshalb wurden solche Aussagen von der Europäischen Union auch nicht als sogenannte Health Claims zugelassen.
In vielen Fatburnern wird eine Vielzahl von Pflanzenextrakten zusammengemischt. Selbst wenn die einzelnen Substanzen nicht in gesundheitsgefährdenden Mengen enthalten sind, ist die Wirkung dieser Stoffmischungen nicht einzuschätzen und es kann zu unerwarteten und unerwünschten Wirkungen kommen. Zahlreiche der enthaltenen Substanzen können in Wechselwirkungen mit Medikamenten treten.
Die meisten der verwendeten Stoffe wirken auf das Herz-Kreislauf-System. Je höher der Anteil des entsprechenden Stoffes, umso höher ist das Risiko dieser Produkte. Fehlt in der Zutatenliste eine Mengenangabe der enthaltenen Wirkstoffe, dann sollten Sie ganz auf einen Verzehr verzichten.
Die Kombination mit Koffein (z.B. als Grüntee, Mate, Guarana), wie häufig in Produkten mit Synephrin (auch als Bitterorangenextrakt, Citrus aurantium bezeichnet), erhöht die Wirkung vieler Stoffe noch und kann zu Bluthochdruck und Herzrasen bis hin zu Herzinfarkten führen. Das früher in Fatburnern oft verwendete Ephedrin (Ephedra-Kraut) ist deswegen seit einigen Jahren in Europa und den USA verboten.
Fertiggetränke, die ganze Mahlzeiten ersetzen
Bei diesen Produkten handelt es sich schon aufgrund der Menge nicht um Nahrungsergänzungsmittel. Sogenannter "Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung" (Shakes, Suppen, Müsli, Riegel) kann durch das Ersetzen von zwei der täglichen Hauptmahlzeiten im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung dazu beitragen, das Gewicht zu reduzieren. Der Ersatz einer Hauptmahlzeit täglich kann helfen, das Gewicht nach Gewichtsabnahme zu halten. Jede dieser Mahlzeiten muss zwischen 200 und 250 kcal und 25-50 Energieprozent Eiweiß enthalten, darf max. 30 Energieprozent durch Fett liefern. Außerdem ist der Vitamin- und Mineralstoffgehalt geregelt, pro Mahlzeit müssen 30 % des Nährstoffbezugswerts enthalten sein. Geregelt ist das alles in der Verordnung (EU) 432/2012. Keine Vorgaben gibt es hinsichtlich des Gehalts an Zucker oder Ballaststoffen.
Viele dieser Produkte enthalten sehr viel Zucker. Damit überschreiten Sie die Empfehlungen für die tägliche Zuckermenge (bei einer Diät max. 25 g) teils um ein Vielfaches. Künstliche Aromen und künstliche Süßstoffe in den Pulvern sind für die Ernährung überflüssig. Achten Sie aufs Etikett – die Zuckermenge muss in der Nährwerttabelle genannt werden. Wegen der deutlich größeren Aufnahmemenge sind solche Produkte keine Nahrungsergänzungsmittel und unterliegen der normalen Lebensmittelkennzeichnung.
Davon abzugrenzen sind die "Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung". Diese sind in einer eigenen Verordnung geregelt. Für diese Produkte (Shakes, Riegel, Suppen) ist nicht nur die Zusammensetzung (Mindestmengen an Nährstoffen) vorgeschrieben, sondern es gibt auch besondere Anforderungen an Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung:
- Hinweis, dass das Erzeugnis nur für gesunde übergewichtige oder fettleibige Erwachsene bestimmt ist, die ihr Gewicht verringern möchten;
- Hinweis, dass das Erzeugnis von Schwangeren oder Stillenden, von Jugendlichen oder von Personen mit Gesundheitsbeschwerden nicht ohne den Rat eines/einer Angehörigen der Gesundheitsberufe verzehrt werden sollte;
- Hinweis auf die Bedeutung einer ausreichenden täglichen Flüssigkeitszufuhr;
- Hinweis, dass das Erzeugnis bei Verzehr gemäß Gebrauchsanweisung eine Versorgung mit ausreichenden täglichen Mengen an allen essenziellen Nährstoffen gewährleistet;
- Hinweis, dass das Erzeugnis von gesunden übergewichtigen oder fettleibigen Erwachsenen nicht länger als acht Wochen oder wiederholt über kürzere Zeiträume als acht Wochen ohne den Rat eines/ einer Angehörigen der Gesundheitsberufe verzehrt werden sollte;
- erforderlichenfalls Anweisungen zur richtigen Zubereitung sowie ein Hinweis auf die Wichtigkeit ihrer Befolgung;
- Hinweis auf mögliche abführende Wirkung, falls ein Erzeugnis bei Verzehr gemäß Herstelleranweisung zu einer täglichen Aufnahme von Polyolen (Zuckeraustauschstoffe, z.B. Xylit, Sorbit, Erythrit) in Höhe von mehr als 20 g pro Tag führt
- falls dem Erzeugnis keine Ballaststoffe zugesetzt wurden, ein Hinweis, dass der Rat eines/einer Angehörigen der Gesundheitsberufe dazu einzuholen ist, ob dem Erzeugnis Ballaststoffe zugesetzt werden können.
Nicht zuletzt ist explizit verboten, Hinweise auf das Tempo oder den Umfang der Gewichtsverringerung zu geben.
Die Nährwertangaben müssen sich bei diesen Produkten einmal auf die Tagesration sowie zusätzlich auf die Portion und/oder Verzehreinheit des gebrauchsfertigen Lebensmittels nach anweisungsgemäßer Zubereitung beziehen. Ergänzend sind entsprechende Angaben pro 100 Gramm erlaubt. Prozentangaben dürfen bei Vitaminen und Mineralstoffen (Nährstoffbezugswerte NRV) nicht genannt werden.
Die Angabe „sehr kalorienarme Ernährung“ ist erlaubt für Tagesrationen mit einem Energiegehalt unter 3 360 kJ/Tag (800 kcal/Tag), „kalorienarme Ernährung“ bei 3 360 kJ/Tag (800 kcal/Tag) bis 5 040 kJ/Tag (1.200 kcal/Tag) liegt.
Erlaubt ist auch ein Hinweis „Zusatz von Ballaststoffen“, sofern der Ballaststoffgehalt des Erzeugnisses nicht weniger als 10 g beträgt.