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In den Regalen von Drogerie-, Supermärkten oder Apotheken stehen sie oft nebeneinander und sind nur schwer voneinander zu unterscheiden - Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel, Medizinprodukte oder Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten). Wie unterscheiden sich diese Produkte?
In der Tabelle finden Sie: Wichtigste Unterscheidungskriterien zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Produktgruppen.
Auch was die erlaubten Werbeversprechungen angeht gibt es erhebliche Unterschiede. Mehr dazu finden Sie im Artikel "Gesundheitsversprechen: Was ist erlaubt, was nicht?"
Weitere Informationen dazu finden Sie in folgenden offiziellen Beiträgen:
- Nahrungsergänzungsmittel
- Nahrungsergänzungsmittel vs. Arzneimittel, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Arzneimittel, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Medizinprodukte, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- BVL/BfArM: Stellungnahme (Nr. 01/2014) der Gemeinsamen Expertenkommission: Einstufung bestimmter Vitalpilzprodukte (hier: Cordyceps sinensis, Coriolus versicolor und Ganodermalucidum) vom 06.02.2015
- BVL/BfArM: Stellungnahme (Nr. 01/2020) der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen: Einstufung von Produkten der ayurvedischen Tradition vom 21.07.2020
- BVL/BfArM: Stellungnahme (Nr. 01/2025) der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen: Einstufung von Dehydroepiandrosteron (DHEA) vom 10.02.2025
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