Carsharing: Antworten zur gemeinsamen Nutzung von Autos
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Autos teilen liegt im Trend. Hier informieren wir Sie ausführlich zum Thema Carsharing in unseren Carsharing-FAQs.
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Carsharing ist beliebt - besonders in Städten. Wer ein Auto buchen möchte, braucht meistens eine entsprechende Anbieter-App, zumindest aber jedoch Internet. Was Sie sonst noch alles rund ums Thema wissen müssen, um sich vor Kostenfallen zu schützen finden Sie auf dieser Seite.
Alle Fragen und Antworten zu Carsharing finden Sie hier
Wie buche ich ein Sharing-Car?
Wer ein Sharing-Car buchen möchte, braucht meistens eine entsprechende Anbieter-App, zumindest aber Internet. Es gibt auch, besonders im regionalen Bereich, Anbieter, deren Autos Sie entweder nach Verfügbarkeit oder nach Anmeldung über eine Reservierungsliste nutzen können.
Bei allen Anbietern müssen Sie sich vor einer Buchung registrieren und die nötigen Dokumente wie Führerschein und Personalausweis vorlegen oder online hochladen.
Über eine Liste können verfügbare Modelle angezeigt, reserviert oder gleich gebucht werden. Der Fahrvorgang beginnt über die App oder eine Chipkarte, mit der auch das Auto entsperrt wird.
Wo findet man Carsharing-Anbieter? Wie finde ich den richtigen Anbieter?
Es gibt überregionale wie regionale Anbieter. Gerade im regionalen Bereich finden sich häufig private Sharing-Angebote, etwa in der direkten Nachbarschaft.
Da die Anbieter unterschiedliche Angebote haben, wie Kurz oder Langmiete oder Angebote nur für Stadtbewohner, ist das persönliche Nutzungsverhalten entscheidend, um einen geeigneten Anbieter zu finden.
Unabhängig davon, für welchen Anbieter Sie sich letztlich entscheiden: Wichtig ist, dass der Buchungsvorgang einfach ist und Sie Autos unkompliziert nutzen, das heißt buchen und zurückgeben, können.
Wie alt muss ich für Carsharing sein?
Für die Anmietung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Manche Anbieter setzen jedoch ein höheres Alter für die Nutzung voraus.
Brauche ich eine Fahrerlaubnis?
Um eine Fahrzeug nutzen zu können brauchen Sie einen gültigen Führerschein, sowie meist einen Wohnsitz und eine Kontoverbindung in Deutschland.
Wie setzt sich der Preis beim Carsharing zusammen?
Je nach Anbieter fallen Gebühren für die Registrierung beim Anbieter an, zum Beispiel in Form einer Jahresgebühr. Zudem fallen diese Kosten an:
Reservierung des Fahrzeugs,
nutzungsabhängige Kosten wie Grundgebühr, Stundentakt, Gebühr für Zusatzkilometer sowie
eine Kaution.
Möchten Sie die Selbstbeteiligung im Schadensfall reduzieren, entstehen auch hier zusätzliche Kosten.
Wie gebe ich ein Sharing-Car zurück?
Teilweise können Sharing-Fahrzeuge in einem fest definierten Gebiet beliebig auf freien Parkplätzen (öffentlicher Parkraum) abgestellt werden. Neue Nutzer:innen finden dann freie Fahrzeuge mittels der Anbieter-App.
E-Sharing-Cars werden idealerweise häufig direkt an Ladesäulen nach Anbietervorgabe abgestellt, damit diese für die nächsten Nutzer:innen wieder geladen sind.
Einige regionale Anbieter erlauben nur die Abholung und Abgabe an festen Servicestandorten. Werden Fahrzeuge außerhalb des vereinbarten Gebietes abgestellt, fallen Sondergebühren an.
Die Fahrt wird beendet, indem Sie mittels App oder Kundenkarte das Fahrzeug abschließen und für andere Nutzer:innen wieder freigeben. Bei manchen kleineren Regionalanbietern müssen Sie sich aus einer Liste austragen.
Wie ist die Ausstattung von einem Sharing-Car?
Dies ist sehr unterschiedlich. Der Markt der Sharing-Anbieter wird immer größer. Mittlerweile kann vom Kleinwagen bis zum Wohnmobil alles geteilt werden.
Allerdings gibt es bei der Grundausstattung Unterschiede. Nicht alle Anbieter haben Parkuhr, Eiskratzer, Kindersitze oder Sitzerhöhungen automatisch in jedem Fahrzeug.
Wie bin ich versichert?
Hier muss unterschieden werden zwischen privaten Sharing-Modellen und kommerziellen Anbietern.
Bei kommerziellen Anbietern werden Fahrzeuge inklusive aller nötigen Versicherungen wie Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung angeboten. Bei einem Unfall fällt meist eine Selbstbeteiligung an. Diese können Sie jedoch gegen Gebühr bis auf 0 Euro reduzieren.
Auch private Fahrzeuge müssen in Deutschland versichert sein. Hier kann der Versicherungsschutz deutlich geringer sein.
Carsharing-Nutzer:innen sollten in jedem Fall die Vertragsbedingungen genau studieren, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein.
Welche Pflichten habe ich?
Bei allen Anbietern haben Nutzer:innen die Pflicht, das Fahrzeug vor der Nutzung auf mögliche Schäden zu untersuchen. Im Schadensfall müssen Sie genau nach Anbietervorgabe handeln. Meist bedeutet das, die Polizei zu rufen, einen entsprechenden Schadensbogen auszufüllen und gegebenenfalls das Fahrzeug sofort abzustellen und auf einen Servicemitarbeiter des Unternehmens zu warten.
Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, darf das Fahrzeug nur vom Mieter oder der Mieterin selbst genutzt werden. Eine nicht gestattete Quernutzung zieht teilweise horrende Vertragsstrafen nach sich!
Nicht gestattet ist das Rauchen in Fahrzeugen. Auch Tiere dürfen Sie nur eingeschränkt mitnehmen in einer kleinen Tiertransportbox.
Sie müssen das Fahrzeug sauber und verschlossen zurückgeben. Achten Sie darauf, die vereinbarte Nutzungszeit nicht zu überschreiten. Sonst können hohe Sondergebühren anfallen.
Welche Rechte habe ich beim Carsharing?
Auch das ist stark anbieterabhängig. Viele garantieren nicht für Verfügbarkeiten. Das ist zwar nachvollziehbar, da Fahrzeuge durch Unfälle oder durch den längeren Gebrauch des Vornutzers nicht verfügbar sein können. Sind Sie aber dringend auf das Auto angewiesen, kann es bei wichtigen Terminen ärgerlich sein, kein Auto zu haben.
Ist ein Fahrzeug stark verschmutzt, kein Sprit oder Strom mehr im Auto, können Nutzer:innen das Fahrzeug auch selbst waschen oder volltanken. Die Kosten werden entweder über eine Anbieterkarte direkt abgerechnet, so dass man selbst keine Kosten hat, oder aber zurückerstattet. Übernehmen Nutzer:innen Wasch- oder Tankaufgaben für den Anbieter, wird dies meist mit einem Bonus oder einer Gutschrift belohnt.
Wie ist der Datenschutz beim Anbieter?
Alle Anbieter in Deutschland müssen sich eigentlich nach der DSGVO richten. Allerdings werden viele Daten über die Apps mit weiteren Partnern der Anbieter geteilt, so dass nicht nur notwendige Partner (Schufa, Bank) Daten von der Buchung erhalten, sondern auch Werbefirmen.
Achten Sie also darauf, keine Einwilligung hierzu zu geben, wenn Sie das Kundenkonto einrichten, oder die Einwilligung nachträglich zu widerrufen, falls Sie sie schon erteilt haben.
Wo darf ich überall mit dem Sharing-Car fahren?
Das ist abhängig von den Nutzungsbedingungen. Viele Anbieter erlauben die Nutzung in der gesamten Bundesrepublik, sofern das Fahrzeug im Anschluss wieder an die vereinbarten Rückgabeorte gebracht wird.
Teilweise ist auch eine Auslandsnutzung gestattet, sollte aber vor Fahrtantritt genau geprüft werden, da hier auch andere Versicherungsbedingungen gelten können oder Sie bei unberechtigter Auslandsnutzung hohe Vertragsstrafen zahlen müssen. Einige Regionalanbieter erlauben sogar nur eine Nutzung im Stadtgebiet.
Sie müssen auch darauf achten, welche Fahrten mit welchem Fahrzeugtyp gestattet sind, um Schäden am Fahrzeug oder Strafzahlungen zu vermeiden, etwa wenn Sie mit einem Sportwagen im Gelände fahren oder in einer Umweltzone.
Welche Verkehrsregeln gelten für Sharing-Cars?
Für Sharing-Cars gelten die üblichen Verkehrsregeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer:innen auch.
Wie lange hält der Akku bei einem E-Sharing-Car?
Das kommt auf den Fahrzeugtyp an. Fragen Sie im Vorfeld nach. Manche Autos sind nur für den üblichen Stadtverkehr vorgesehen und haben dementsprechend nur eine kurze Reichweite.
Normalerweise dürfen E-Sharing-Cars vom Vornutzer nicht ohne Akkuleistung stehen gelassen werden und müssen an einer Stromtankstelle angeschlossen werden. Sollte ein Fahrzeug zu wenig Akku haben, können Sie es kostenlos über die Kundenkarte oder die App laden.
Laden Sie ein Fahrzeug und können in dieser Zeit nicht selbst fahren, erhalten Sie hierfür eine Gutschrift und zusätzlich einen Bonus, da Sie eine Aufgabe des Anbieters übernehmen.
Was mache ich im Falle eines Unfalls?
Im Schadensfall muss genau nach Anbietervorgabe gehandelt werden. Meist bedeutet das, den Anbieter und die Polizei anzurufen, einen entsprechenden Schadensbogen auszufüllen und gegebenenfalls das Fahrzeug sofort abzustellen und auf einen Servicemitarbeiter des Unternehmens zu warten.
Wie lange darf ich ein Sharing-Car ausleihen?
Auch das ist wieder anbieterabhängig. Carsharing ist auf kurzfristiges Ausleihen ausgelegt, so dass nur in wenigen Fällen eine längere Nutzung für mehrere Wochen am Stück möglich ist. Meist ist die Nutzung auf maximal wenige Tage begrenzt.
Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören
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Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.
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