Checkliste: So erkennen Sie unseriöse Partnervermittlungen
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Versteckte Kosten, Fake-Profile und undurchsichtige Verträge: Partnervermittlungen können ihre Kund*innen durch ihr Geschäftsmodell in finanzielle und emotionale Schieflage bringen. Unsere Tipps helfen dabei, schwarze Schafe frühzeitig zu erkennen.
Auch wenn die inserierten Anzeigen sehr persönlich und realistisch klingen können, sind Partnerschaftsgesuche nicht immer seriös. Anzeigen von Agenturen erkennen Sie im Regelfall daran, dass meist am Ende einer Anzeige ein Agenturname und deren Telefonnummer steht.
Drängen zu persönlichen Treffen
Nach dem ersten Kontakt werden Verbraucher*innen häufig zu einem Hausbesuch gedrängt.
Undurchsichtige oder überteuerte Verträge
Die Vertragsbedingungen werden nicht klar erläutert oder als kleine Formalitäten abgetan. Die Preise werden häufig verschleiert oder als gutes Angebot präsentiert – dabei liegen die Kosten tatsächlich im Wucherbereich. Oft gehen aus dem Vertrag auch keine konkreten Leistungen der Agentur hervor. Wichtige Informationen, wie z. B. die passenden Partnervorschläge ermittelt werden, erfolgen allenfalls mündlich.
Falsche Versprechungen
Es wird eine (große) Auswahl an potentiellen Partner*innen versprochen, die es entweder gar nicht gibt oder die aufgrund verschiedener Faktoren nicht auf das Profil des Suchenden oder der Suchenden passen (Wohnort etc.). Die Personen aus den Anzeigen sind häufig nicht verfügbar.
Emotionale Manipulation und Druck
Die Anbieter nutzen gezielt die Einsamkeit oder den Wunsch nach einem Partner oder einer Partnerin aus, um Verbraucher*innen emotional zu beeinflussen. Sie erzeugen zudem ein Gefühl von Dringlichkeit oder Schuld, wenn man zögert.
Hohe Vorauszahlungen
Die Anbieter verlangen für ihre Leistungen häufig die gesamte Summe im Voraus oder lassen sich gar Blankoüberweisungen unterschreiben.
Unseriöse Anbieter veröffentlichen keine klaren Angaben zu Preisen oder Abo-Modellen auf ihrer Seite. Unklar ist auch manchmal, welche Funktionen im Basistarif enthalten sind und welche kostenpflichtig dazu gebucht werden müssen. Auch Zusatzkosten und automatische Vertragsverlängerungen werden häufig verschleiert.
„Garantierter Erfolg“ oder „Ihr Traumpartner wartet schon“: Solche oder ähnliche Aussagen gaukeln Verbraucher*innen eine Garantie vor, die es nicht gibt. Zudem werden häufig außergewöhnlich viele passende Vorschläge versprochen.
Unseriöse Anbieter verfügen über kein oder nur ein unvollständiges Impressum (z. B. fehlt die Adresse oder eine Kontaktmöglichkeit zum Unternehmen). Die Vertrags- und Datenschutzbestimmungen sind nur schwer auffindbar und/oder unklar formuliert.
Emotionaler Druck
„Letzte Chance“ oder „Nur noch wenige passende Singles in Ihrer Nähe“: Partnervermittlungen hantieren mit Aussagen, die unnötigen Druck aufbauen und unüberlegtes Handeln begünstigen.
Gefälschte Bewertungen und Siegel
Gefälschte Bewertungen und Siegel sind oft unpersönlich, übertrieben oder folgen auffälligen Mustern. Sie verfügen über kein (gültiges) Prüfzertifikat.
Fake-Profile Manche vermeintlich realen Profile gehören bezahlten Mitarbeiter*innen. Diese möchten im Regelfall dazu animieren, kostenpflichtige Abos abzuschließen. Es geht aber noch dreister: Hinter Fake-Profilen können sich auch Personen verstecken, die nach dem Aufbau von Vertrauen, um Geld oder andere Leistungen bitten. Sie präsentieren sich besonders gut, gaukeln Gefühle vor und/oder geben an, in angeblichen Schwierigkeiten zu stecken.
Liebe ist kein Geschäft: Gemeinsam gegen unseriöse Partnervermittlungen
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat gegen die Partnervermittlungsagentur Kleeblatt E&M GmbH aus Leipzig Klagen wegen Wucher eingereicht – und ruft Betroffene auf, selbst aktiv zu werden. Wir stärken die Rechte von Verbraucher*innen!
Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte
Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH
Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.