Sparkasse Muldental

Stand:
Sächsische Sparkassen haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen vielen Prämiensparer*innen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb haben wir Musterklagen gegen mehrere Sparkassen eingereicht - auch die Sparkasse Muldental. Eine Übersicht über das Verfahren.
Off

126 Sparende haben sich der Musterklage gegen die Sparkasse Muldental angeschlossen. In diesem Verfahren gibt es noch keinen Termin zur mündlichen Verhandlung beim Bundesgerichtshof (BGH). Jedoch fällt der BGH am 9. Juli 2024 voraussichtlich ein Urteil im Verfahren gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden, das Einfluss auf alle weiteren Klagen haben wird. Vor diesem Hintergrund sollten sich betroffene Kund*innen mit Blick auf mögliche Vergleichsangebote seitens der Sparkasse nicht unter Zeitdruck setzen lassen.

Hinweis: Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ist geschlossen. Prämiensparer*innen können sich der Klage nicht mehr anschließen.

WELCHE VERTRÄGE SIND BETROFFEN

Alle Kund*innen, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschossen haben, in dem die Klausel „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit … % verzinst“, „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit … % p.a. verzinst“ oder „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. … %, am Ende eines Kalender-/Sparjahres […].“ enthalten ist.

MEILENSTEINE DER MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE

  • 07.Oktober 2020: Die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Muldental wird eingereicht.
  • 17. Januar 2024: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden fällt ein erstes Urteil und entscheidet, dass die Zinsanpassungsklauseln in den Prämiensparverträgen unwirksam sind und die Verjährung der Ansprüche erst mit der wirksamen Beendigung des Vertrages beginnen.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen ist der festgelegte Zinssatz nicht interessengerecht und schmälert die Ansprüche vieler Betroffener. Daher haben wir gegen das Urteil Revision vor dem BGH einlegt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ratgeber-Tipps

Langzeitsparer*innen: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.