Vorsorge endet nicht bei der Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Auch in der digitalen Welt braucht es klare Regelungen. Für Betroffene liegt es nahe, dass der Ehepartner oder die Kinder als Bevollmächtigte benannt werden. Allerdings ist das nicht automatisch so. Wer im Fall der Fälle Zugriff auf das Smartphone, Zugang zum Online-Banking oder vielen anderen Accounts im Internet erhält, muss vorab geregelt sein.
Wir zeigen Ihnen, welche Vorkehrungen Sie treffen können und wie Sie den Zugang zu relevanten Online-Accounts sicherstellen.
Das Angebot ist kostenfrei und die Teilnehmer*innenzahl ist auf 20 begrenzt.