Der Marktwächter Energie hat Verbreitung, Ursachen und Folgen des ungewollten Anbieterwechsels untersucht. Dazu wurden Beschwerden von Verbrauchern detailliert analysiert sowie eine repräsentative Bevölkerungsbefragung und eine Anbieterbefragung ausgewertet.
Off
Der Marktwächter Energie hat im Jahr 2018 Verbreitung, Ursachen und Folgen des ungewollten Anbieterwechsels untersucht. Dazu wurden Beschwerden von Verbrauchern detailliert analysiert sowie eine repräsentative Bevölkerungsbefragung und eine Anbieterbefragung ausgewertet.
Seit Jahren häufen sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen die Beschwerden über untergeschobene Energielieferverträge. Die Betroffenen berichten, dass ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters eingeleitet wurde, obwohl sie diesem gar nicht zugestimmt haben. Möglich ist dies, da ein Anbieterwechsel bereits mit wenigen Informationen in die Wege geleitet werden kann, beispielsweise mit Namen, Adresse und der Nummer des Strom- oder Gaszählers.
Dies ist in den sogenannten Geschäftsprozessen für die Lieferantenwechsel geregelt, die von der Bundesnetzagentur ausgearbeitet wurden. Durch diese Prozesse soll der Datenaustausch vereinfacht und der Wechsel beschleunigt werden. Allerdings ergeben sich auch Missbrauchsmöglichkeiten: So berichten Verbraucher immer wieder, dass sie von unseriösen Vermittlern oder anderen Akteuren kontaktiert und unter einem Vorwand nach den erforderlichen Informationen gefragt werden.
Die vorliegende Studie untersucht sowohl die Verbreitung als auch die Ursachen und Folgen des ungewollten Anbieterwechsels. Dazu wurden zum einen die bei den Verbraucherzentralen und beim Marktwächter Energie eingehenden Beschwerden detailliert analysiert, zum anderen die Ergebnisse einer vom Meinungsforschungsinstitut forsa durchgeführten repräsentativen Bevölkerungsbefragung sowie einer selbst durchgeführten Anbieterbefragung ausgewertet.
Es zeigte sich, dass ungewollte Anbieterwechsel auf dem Energiemarkt ein vielschichtiges Problem darstellen, das für Verbraucher oft schwer zu greifen ist. So variieren nicht nur die Art und Weise, wie die Verträge untergeschoben werden, sondern auch die Folgen, durch die die Betroffenen auf das Problem aufmerksam werden. In den meisten Fällen handelt es sich um Stromverträge, die untergeschoben werden. Zudem war zu erkennen, dass die betroffenen Verbraucher in der Regel am Telefon kontaktiert werden.
Während der Gespräche nutzen die unseriösen Akteure verschiedene Strategien. Verbreitet scheinen beispielsweise Fälle, in denen die Werber zunächst versuchen, die Verbraucher von einem freiwilligen Vertragsschluss zu überzeugen. Andere Betroffene berichten dagegen, dass keinerlei Energiebezug zu erkennen war und ihre Gesprächspartner angaben, sich wegen eines Gewinnspiels oder einer Umfrage zu melden.
Interessanterweise liegen den Werbenden oftmals schon vor dem Gespräch persönliche Daten vor. Dies spricht für eine sehr gezielte Auswahl der Betroffenen und für einen professionellen Datenhandel oder andere etablierte Strukturen der Informationsbeschaffung.
Obwohl Verbrauchern laut Gesetz verschiedene Wege zur Verfügung stehen, sich gegen einen untergeschobenen Vertrag zur Wehr zu setzen, ist es für sie oft schwer, die Rechte in der Praxis auch durchzusetzen. Oftmals gelingt dies nur durch Hilfe von Dritten und geht mit finanziellen Einbußen einher. Zudem befinden sich Verbraucher gegenüber den beteiligten Energieversorgern tendenziell in einer schwächeren Position: Obwohl unfreiwillig in den Wechselprozess hineingeraten, müssen sie selbst aktiv werden, um gegen die unerwünschte Belieferung vorzugehen.
Um die Zahl der ungewollten Wechsel zu reduzieren, hat der Marktwächter Energie verschiedene Handlungsoptionen erarbeitet. Im Zentrum stehen dabei insbesondere die oben beschriebenen Prozesse für den Lieferantenwechsel. Diese könnten beispielsweise so geändert werden, dass Energieversorger bestehende Verträge nur dann kündigen können, wenn sie nachweisen, vom Kunden auch tatsächlich mit dem Wechsel beauftragt worden zu sein. Weitere Ansätze wären aus Sicht des Marktwächters eine nachträgliche Bestätigung telefonisch geschlossener Verträge sowie strengere Vorgaben für die beim Lieferantenwechsel genutzten Daten.