Erzgebirgssparkasse

Stand:
Sächsische Sparkassen haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen vielen Prämiensparer*innen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb haben wir Musterklagen gegen mehrere Sparkassen eingereicht - auch die Erzgebirgssparkasse. Eine Übersicht über das Verfahren.
Off

Rund 2.220 Sparende haben sich der Musterklage gegen die Erzgebirgssparkasse angeschlossen. In diesem Verfahren gibt es noch keinen Termin zur mündlichen Verhandlung beim Bundesgerichtshof (BGH). Jedoch hat der BGH am 9. Juli 2024 im Verfahren gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden entschieden. Dieses Urteil hat Einfluss auf alle weiteren Klagen. Betroffene Kund*innen sollten sich mit Blick auf mögliche Vergleichsangebote seitens der Sparkasse also nicht unter Zeitdruck setzen lassen.

Hinweis: Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ist geschlossen. Prämiensparer*innen können sich der Klage nicht mehr anschließen.

WELCHE VERTRÄGE SIND BETROFFEN

Alle Kund*innen, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschossen haben, in dem die Klausel „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit … % verzinst“, „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit … % p.a. verzinst“ oder „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. … %, am Ende eines Kalender-/Sparjahres […].“ enthalten ist.

MEILENSTEINE DER MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE

  • 22. Oktober 2019: Die Musterfeststellungsklage gegen die Erzgebirgssparkasse wird eingereicht.
  • 09. September 2020: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden fällt ein erstes Urteil und entscheidet, dass die Zinsanpassungsklauseln in den Prämiensparverträgen unwirksam sind und die Verjährung der Ansprüche erst mit der wirksamen Beendigung des Vertrages beginnen. Aus formellen Gründen fällt das OLG zum damaligen Zeitpunkt keine Entscheidung zu konkreten Berechnungskriterien.
  • 24. November 2021: Im Revisionsverfahren bestätigt der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Sachsen in wesentlichen Punkten erneut und bestimmt die Kriterien zur Zinsanpassung etwas näher. Für die Festlegung des Referenzzinssatzes verweist der BGH jedoch an das OLG zurück.
  • 31. Januar 2024: Das OLG Dresden entscheidet, den Referenzzinssatz mit dem vormals bekannten Kürzel WU9554 festzulegen. Zudem wird festgesetzt, dass kein gleitender Durchschnitt gebildet wird.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen ist der festgelegte Zinssatz nicht interessengerecht und schmälert die Ansprüche vieler Betroffener. Daher haben wir gegen das Urteil Revision vor dem BGH einlegt. Im Verfahren gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden hat der BGH allerdings die bisherige Rechtsprechung des OLG bestätigt. Eine Entscheidung, die sich auch auf das vorliegende Verfahren auswirken wird.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.

Aktionen in Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen

Ab der Schulklasse 5 haben wir ein vielfältiges Programm zu den verschiedensten Themen zur Auswahl
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.