Sparkasse Muldental

Stand:
Sächsische Sparkassen haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen vielen Prämiensparer*innen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb haben wir Musterklagen gegen mehrere Sparkassen eingereicht - auch die Sparkasse Muldental. Eine Übersicht über das Verfahren.
Off

122 Sparende haben sich der Musterklage gegen die Sparkasse Muldental angeschlossen. Am 17. Januar 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (AZ.: 5 MK 4/20) den Referenzzinssatz festgelegt. Das Urteil ist am 28. August 2024 rechtskräftig geworden. In einem ähnlichen Verfahren gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 09. Juli 2024 (AZ.: XI ZR 44/23) ebenso über den Referenzzinssatz geurteilt. 

Betroffene Kund*innen sollten sich mit Blick auf mögliche Vergleichsangebote seitens der Sparkasse nicht unter Druck setzen lassen. Verbraucher*innen, die sich der Klage angeschlossen haben, sollten dennoch die Verjährung ihrer Ansprüche beachten und zügig handeln. Die Hemmung der Verjährung endet sechs Monate nach dem rechtskräftigen Urteil

WELCHE VERTRÄGE SIND BETROFFEN

Alle Kund*innen, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschossen haben, in dem die Klausel „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit … % verzinst“, „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit … % p.a. verzinst“ oder „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. … %, am Ende eines Kalender-/Sparjahres […].“ enthalten ist.

MEILENSTEINE DER MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE

  • 07. Oktober 2020: Die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Muldental wird eingereicht.
  • 17. Januar 2024: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Az.: 5 MK 4/20) fällt ein erstes Urteil und entscheidet, dass die Zinsanpassungsklauseln in den Prämiensparverträgen unwirksam sind und die Verjährung der Ansprüche erst mit der wirksamen Beendigung des Vertrages beginnen. Das Urteil ist am 28. August 2024 rechtskräftig geworden

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ratgeber-Tipps

Langzeitsparer*innen: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Nach Vergleich: Geld zurück von primastrom, voxenergie und nowenergy

Preiserhöhungen, Festhalten an gekündigten Verträgen: Die Energieanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy sorgten in der Vergangenheit für Ärger. Im Sommer 2024 haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die primaholding außergerichtlich verglichen. Am 31. Dezember 2024 endete die Frist, zu der sich Betroffene auf die Vergleiche gegenüber dem Unternehmen berufen konnten.

Frau sitzt in einem Heizungskeller und schaut entsetzt auf eine Rechnung

Musterfeststellungsklage gegen primastrom und voxenergie

Die Energielieferanten primastrom und voxenergie hatten trotz Preisgarantien wiederholt massiv ihre Preise für Strom und Gas erhöht. Deswegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Unternehmen. Er schloß außergerichtliche Vergleiche mit den Unternehmen, um schnelle Rückzahlungen für Betroffene zu erreichen.
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.