Gemeinsamer Aufruf an sächsische Vermieter

Pressemitteilung vom
Seit dem 08. Mai können Anträge auf Härtefallhilfen für Heizöl, Flüssiggas, Pellets und Co. beantragt werden. Von dieser finanziellen Unterstützung sollen auch die sächsischen Haushalte profitieren, die nicht durch die Preisbremsen, insbesondere für Gas, entlastet wurden.
Ein Taschenrechner und eine Hand mit Münzen vor einer Rechnung.
Off

Verbraucherzentrale Sachsen und Deutscher Mieterbund - Landesverband Sachsen appellieren zur Antragstellung von Härtefallhilfen

Antragsberechtigt sind zum einen Privathaushalte zum anderen Betreiber von zentralen Feuerstätten für mehrere Haushalte, wie Vermieter*innen oder Wohnungseigentümergemeinschaften. Diese müssen die Härtefallhilfen an die Mieter*innen weiterleiten.
 
„Die aktuellen Betriebskostenabrechnungen zeigen eine deutliche Erhöhung in fast allen Bereichen. Die Menschen müssen trotz Entlastungsmechanismen für ihre Miete mehr Geld bezahlen. Vermieter*innen sind bereits aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots gehalten, die Härtefallhilfen zu beantragen und die Entlastung entsprechend weiterzugeben“, so Anke Matejka, Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes - Landesverband Sachsen.
 
„Die Energiepreiskrise ist nicht vorbei. Die Lebenserhaltungskosten sind nach wie vor hoch. Insbesondere die Preise für Energie. Umso wichtiger ist es die staatlichen Entlastungsmechanismen zu nutzen und den Menschen entsprechend zu Gute kommen zu lassen. Das kann keine freiwillige Aufgabe sein, sondern ist zwingend erforderlich“, so Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
Anträge auf Härtefallhilfen können noch bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden. Insofern Vermieter bisher keine Anträge gestellt haben, sollten Mieter*innen entsprechend auf diese zugehen und nachhaken, ob ein Härtefallhilfeantrag gestellt wird. Sollte das nicht der Fall sein, können Mieter*innen bei den regionalen Mietervereinen Unterstützung suchen, um ihre Ansprüche aus dem Mietverhältnis durchzusetzen.
 
HINTERGRUND
Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt private Haushalte bei der Beantragung von Härtefallhilfen. Unter 0341-22 90 44 22 können Interessierte von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr Termine in den 18 Beratungseinrichtungen vereinbaren, um die Härtefallhilfe gemeinsam mit den Verbraucherschützer*innen zu berechnen und auch zu beantragen. Diese Dienstleistung ist insbesondere für all diejenigen gedacht, die den Online-Antrag nicht selbst stellen können oder wollen. Dank Förderung durch die Staatsregierung ist diese Unterstützung einmal pro Haushalt kostenfrei möglich.
 
Wer außerhalb der Härtefallhilfen hingegen Fragen zum Wechsel der Heizung, energetischer Sanierung im Allgemeinen oder zu künftiger Förderung von Maßnahmen hat, ist bei der unabhängigen Energieberatung der Verbraucherzentralen richtig. Unter 0800-809 802 400 können Termine vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.