Entlastung für Verschuldete: Höhere Pfändungsfreigrenzen ab Juli

Pressemitteilung vom
Die Anpassung verschafft Schuldner*innen etwas mehr finanziellen Spielraum, um ihre gestiegenen Lebenshaltungskosten zu stemmen. Die Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt die Erhöhung der Freibeträge.
Vorhängeschloss, Schlüssel und Geldscheine
Off

Die Pfändungsbeträge werden zum 1. Juli 2024 angepasst. Die Pfändbarkeit beginnt dann ab einem Nettoeinkommen von 1.500 Euro, zuvor lag sie bei 1.410 Euro. Bei Unterhaltspflicht wird der Freibetrag nochmals erhöht. Das verschafft Schuldner*innen etwas mehr finanziellen Spielraum, um ihre gestiegenen Lebenshaltungskosten zu stemmen.

Freigrenzen gelten auch für Pfändungsschutzkonto

Von der Erhöhung sind alle Arbeitseinkommen und Sozialleistungen erfasst. „Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die neuen Freibeträge automatisch zu beachten – auch bei schon länger bestehenden Pfändungen oder Abtretungen“, erklärt Cornelia Hansel, Insolvenz- und Schuldnerberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die neuen Freigrenzen gelten auch beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Die Kreditinstitute müssen hier sowohl den geänderten Sockelfreibetrag für den Kontoinhaber als auch die Freibeträge für weitere Personen automatisch berücksichtigen. Die Vorlage neuer Bescheinigungen für Betroffene entfällt.

Sonderfall: Individuell bestimmte Pfändungen

Für Pfändungen, bei denen der unpfändbare Betrag vom Gericht oder durch einen vollstreckenden öffentlichen Gläubiger individuell bestimmt wurde, wirken die neuen Pfändungsfreigrenzen nicht automatisch. „An dieser Stelle muss das Anheben der Freigrenzen aktiv beim Vollstreckungsgericht oder dem vollstreckenden öffentlichen Gläubiger beantragt werden“, so Hansel.

Sollten Sie bei der Beantragung Hilfe benötigen, beraten die Leipziger Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen gern.

Terminanfragen zu Problemen mit Schulden können telefonisch unter 0341-960 89 23 oder per E-Mail an schuldnerberatung@vzs.de gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

JB2024_Schnell reich mit Krypto?

Neue Kryptowährungen wecken Neugier und locken mit hohen Gewinnversprechen. Doch wo Chancen auf rasante Kursanstiege bestehen, lauern oft unkalkulierbare Risiken. Die Verbraucherzentrale in Plauen hat den Hype um Bitcoin, Ethereum & Co. genau beobachtet und viele Verbraucher*innen für typische Lockangebote sensibilisiert.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.