Dresdner Prämiensparer erneut angeschrieben

Pressemitteilung vom
Noch deutlich fordernder als zuvor wendet sich aktuell die Ostsächsische Sparkasse Dresden an die Inhaber von laufenden Prämiensparverträgen. Teilweise wird über mögliche Kündigungen von Verträgen geschrieben.
Eine Sparkassen-Filiale von außen
Off

Sparkasse deutet Kündigungsabsicht bei noch laufenden Prämiensparverträgen an

„Das verunsichert Betroffene zu Recht“, erklärt Robert Kluttig, Leiter der Verbraucherzentrale in Dresden. Die vorliegenden Fälle, weisen nach Rechtsauffassung der Verbraucherschützer eine vereinbarte Laufzeit auf, so dass diese Verträge nicht einseitig gekündigt werden dürften. Weil sowohl die Verträge als auch die Anschreiben unterschiedlich gestaltet sind, sollte die Sachlage ganz individuell geprüft und bewertet werden. „Betroffene sollten sich nicht überrumpeln lassen und überschnell einwilligen“, empfiehlt Kluttig.  
 
Wer Unterstützung bei der Bewertung des eigenen Schreibens der Sparkasse benötigt, findet Rat bei den Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen vor Ort. Terminvereinbarungen sind online www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-6962929 möglich
 
Hintergrund:
Bereits vor einigen Wochen erhielten Betroffene mit noch laufenden Verträgen ein Schreiben mit der Aufforderung einer neuen Zinsanpassungsklausel zuzustimmen. Zudem wurde bei Zustimmung eine Vergleichszahlung hinsichtlich der Zinsanpassung des Prämiensparvertrages angeboten, die auf der derzeitigen Rechtsmeinung des OLG Dresden zu den Fällen beruht. Bereits damals haben die Verbraucherschützer Bedenken hinsichtlich dieser neuen Klausel geäußert. Bislang gibt es kein höchstrichterliches Urteil wie die Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen abschließend vorgenommen wird.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ratgeber-Tipps

Langzeitsparer*innen: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.