Jetzt noch Bausparverträge überprüfen lassen

Pressemitteilung vom
Zahlreiche sächsische Verbraucher nutzen Bausparen als Vorsorge-Möglichkeit oder um für ein Bauvorhaben anzusparen. Nun steigt die staatliche Wohnungsbauprämie zum Jahr 2021. Verbraucher sollten Ihre Verträge prüfen und anpassen. Die Verbraucherzentrale bietet dazu Beratungen an.
Das Modell eines Hauses, das durch eine Lupe vergrößert wird.

Wohnungsbauprämie steigt ab 2021 – Servicegebühr weiterhin strittig

Off

Zahlreiche sächsische Verbraucher nutzen Bausparen als Vorsorge-Möglichkeit oder um für ein Bauvorhaben anzusparen. Der Staat fördert diesen Spargedanken bisher mit Zuschüssen. Nun soll die Wohnungsbauprämie zum Jahreswechsel sogar erhöht werden. Bislang erhielten Bausparer neben den Zinsen auf erspartes Guthaben eine Prämie in Höhe von 8,8 Prozent für ihre Bausparbeiträge. Diese wird gezahlt auf Sparbeiträge jährlich bis 512 Euro bei Ledigen und 1.024 Euro bei Verheirateten. Die Wohnungsbauprämie soll im kommenden Jahr auf zehn Prozent steigen. „Alleinstehende Verbraucher können ab Januar 2021 zum Beispiel statt einer bisher maximalen Prämie von 45 Euro maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital erhalten“, informiert, Martina Schröder Referentin für Finanzdienstleistungen in der Verbraucherzentrale Sachsen. „Außerdem sollen mehr Bausparer in den Genuss der Förderung kommen, da auch die Einkommensgrenzen ab 2021 erhöht werden“, freut sich Schröder.

Um die staatliche Förderung optimal nutzen zu können, sollten Bausparende jetzt ihre Verträge prüfen und gegebenenfalls auf die neuen Förderungshöhen anpassen lassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Sparer*innen dabei im Rahmen einer Beratung.

Umstrittene Servicepauschale in Bausparverträgen

„Weniger erfreulich ist allerdings, dass im Falle der so genannten Servicepauschale bei einzelnen Bausparkassen weiterhin Unklarheit besteht“, erklärt Schröder. So hat die Debeka Bausparkasse die von der Verbraucherzentrale Sachsen geführte Klage um die strittige Servicepauschale bisher verloren. Mit Urteil vom 20. November 2018, Az. 16 O 133/17 (n.rk.), wurde durch das Landgericht Koblenz entschieden, dass die Servicepauschale nicht zulässig ist und diese Kosten nicht auf die Kunden abgewälzt werden dürfen. Auch im Berufungsverfahren befand das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Urteil Az. 2 U 1/19 (n.rk.) die Einführung der Servicepauschale als unwirksam.

Der Rechtsstreit ist damit aber leider noch nicht beendet, denn die Debeka hat gegen dieses Urteil beim BGH (Az.: XI ZR 4/20) Revision eingelegt. Mit einer rechtskräftigen Entscheidung ist wohl erst 2021 zu rechnen. Spätestens, wenn es auf den 31.12.2020 zugeht, sollten Betroffene, die auf ihren Rückzahlungsanspruch der entrichteten Servicegebühr nicht verzichten wollen, über die Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen entscheiden. Auch dazu können sie sich von der Verbraucherzentrale Sachsen unabhängig und fachkundig beraten lassen. Termine können unter der 0341 - 696 2929 oder online vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen
Die größten Fehler beim Bauen werden fast immer gleich zu Anfang gemacht: bei der Planung, der Kosteneinschätzung und…
Bauen!
Der Ratgeber „Bauen!“ hilft , Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Traums vom Eigenheim gezielt auszuschalten und…
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.
Grafik zu falschen Heilungsversprechen bei Multipler Sklerose

Heilung durch Nahrungsergänzung? Falsche Versprechen bei Multipler Sklerose

Derzeit laufen bei TikTok und Instagram Clips, in denen Influencer Heilung bei Multipler Sklerose durch "Health Mission" versprechen. Demnach würden Betroffene nach einer Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln wieder gehen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor derlei Gesundheitsversprechen.