Sparkasse Dresden: Gericht schiebt rechtswidriger Praxis Riegel vor

Pressemitteilung vom
Kreditinstitut kann Verbrauchern Allgemeine Geschäftsbedingungen künftig nicht mehr unterschieben
Off

Wenn Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen erforderlich. Dies wollte die Sparkasse Dresden nicht akzeptieren und versuchte im Februar, einem Teil Ihrer Kunden eine solche AGB-Änderung unterzuschieben. Wenn man sein Konto weiter nutzte, sollte dies als Zustimmung gelten.

Dagegen hat gestern das Landgericht Dresden auf Antrag der Verbraucherzentrale Sachsen im Eilverfahren ein Urteil erlassen (Aktenzeichen EV 5 O 368/23). Darin wird dem Kreditinstitut die Praxis untersagt. Es darf künftig weder die entsprechenden Handlungen wiederholen noch sich darauf berufen.

"Wir begrüßen die Entscheidung sehr", sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Das Unterschieben von AGB benachteiligt Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen und ist zu unterlassen. Kontokündigungen sind deshalb nicht erforderlich. Die Konten können unproblematisch auf Basis der alten AGB fortgeführt werden. Auch die Änderung der AGB halte ich für nicht notwendig. Die Sparkasse sollte lieber darüber nachdenken, solche verbraucherunfreundlichen Bedingungen ganz abzuschaffen."

Wer Fragen zu dieser Praxis hat, oder selbst betroffen ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Termine können telefonisch unter 0341-6962929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

JB2024_Schnell reich mit Krypto?

Neue Kryptowährungen wecken Neugier und locken mit hohen Gewinnversprechen. Doch wo Chancen auf rasante Kursanstiege bestehen, lauern oft unkalkulierbare Risiken. Die Verbraucherzentrale in Plauen hat den Hype um Bitcoin, Ethereum & Co. genau beobachtet und viele Verbraucher*innen für typische Lockangebote sensibilisiert.
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).