Sparkasse Dresden: Gericht schiebt rechtswidriger Praxis Riegel vor

Pressemitteilung vom
Kreditinstitut kann Verbrauchern Allgemeine Geschäftsbedingungen künftig nicht mehr unterschieben
Off

Wenn Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen erforderlich. Dies wollte die Sparkasse Dresden nicht akzeptieren und versuchte im Februar, einem Teil Ihrer Kunden eine solche AGB-Änderung unterzuschieben. Wenn man sein Konto weiter nutzte, sollte dies als Zustimmung gelten.

Dagegen hat gestern das Landgericht Dresden auf Antrag der Verbraucherzentrale Sachsen im Eilverfahren ein Urteil erlassen (Aktenzeichen EV 5 O 368/23). Darin wird dem Kreditinstitut die Praxis untersagt. Es darf künftig weder die entsprechenden Handlungen wiederholen noch sich darauf berufen.

"Wir begrüßen die Entscheidung sehr", sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Das Unterschieben von AGB benachteiligt Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen und ist zu unterlassen. Kontokündigungen sind deshalb nicht erforderlich. Die Konten können unproblematisch auf Basis der alten AGB fortgeführt werden. Auch die Änderung der AGB halte ich für nicht notwendig. Die Sparkasse sollte lieber darüber nachdenken, solche verbraucherunfreundlichen Bedingungen ganz abzuschaffen."

Wer Fragen zu dieser Praxis hat, oder selbst betroffen ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Termine können telefonisch unter 0341-6962929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.

Aktionen in Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen

Ab der Schulklasse 5 haben wir ein vielfältiges Programm zu den verschiedensten Themen zur Auswahl
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.