Wenn Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen erforderlich. Dies wollte die Sparkasse Dresden nicht akzeptieren und versuchte im Februar, einem Teil Ihrer Kunden eine solche AGB-Änderung unterzuschieben. Wenn man sein Konto weiter nutzte, sollte dies als Zustimmung gelten.
Dagegen hat gestern das Landgericht Dresden auf Antrag der Verbraucherzentrale Sachsen im Eilverfahren ein Urteil erlassen (Aktenzeichen EV 5 O 368/23). Darin wird dem Kreditinstitut die Praxis untersagt. Es darf künftig weder die entsprechenden Handlungen wiederholen noch sich darauf berufen.
"Wir begrüßen die Entscheidung sehr", sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Das Unterschieben von AGB benachteiligt Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen und ist zu unterlassen. Kontokündigungen sind deshalb nicht erforderlich. Die Konten können unproblematisch auf Basis der alten AGB fortgeführt werden. Auch die Änderung der AGB halte ich für nicht notwendig. Die Sparkasse sollte lieber darüber nachdenken, solche verbraucherunfreundlichen Bedingungen ganz abzuschaffen."
Wer Fragen zu dieser Praxis hat, oder selbst betroffen ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Termine können telefonisch unter 0341-6962929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.