Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Pressemitteilung vom
Anfang des Jahres erhalten alle gesetzlich versicherten Angestellten Post von ihrer Krankenkasse, deren Einkommen 2024 die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro überschreiten wird.
Buchstabelwürfel kippen udn zeigen PKV und GKV
Off

Warum der Wechsel in die Private Krankenversicherung gut überlegt sein sollte

Darin steht, dass sich das Versicherungsverhältnis von pflichtversichert in freiwillig versichert umwandelt. Grundsätzlich ändert sich für die Versicherten damit erst einmal nichts – als zusätzliche Wahlmöglichkeit besteht jedoch der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV).
 
„Seit einigen Wochen wenden sich deshalb immer wieder Ratsuchende an die Verbraucherzentrale, die von Versicherungsvermittlern Angebote zum Wechsel in die PKV erhalten. In einem konkreten Fall ging es soweit, dass dem Verbraucher mittels Berechnung suggeriert wurde, dass der Beitrag für die PKV im 65. Lebensjahr nur noch rund 170 Euro betragen sollte.“, berichtet Holger Hinze, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Sachsen. In den Beratungen stellt sich sehr oft heraus, dass die Interessenten einseitig über die Vorteile der PKV informiert werden.
 
Bevor man sich für den Wechsel in die PKV entscheidet, sollte die gesamte berufliche und persönliche Lebenssituation dabei berücksichtigt werden. Dazu gehören die sehr eingeschränkten Rückkehrmöglichkeiten in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und ein genauer Blick auf die zu erwartenden Alterseinkünfte.
 
Ob ein Wechsel in die PKV oder der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung zu empfehlen ist, wissen die Versicherungsexpert*innen der Verbraucherzentrale in Dresden. Sie beraten anbieterneutral vor Ort oder per Videoberatung nach vorheriger Terminvereinbarung. Diese ist telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.
 
Veranstaltungshinweis | Vortrag:
 
„Wenn die private Krankenversicherung immer teurer wird – was tun?“
 
Wann:            Donnerstag, 11. April 2024 – 17:00 Uhr
Wo:                Beratungszentrum Dresden, Fetscherplatz 3
 
Kosten:          10,00 Euro pro Teilnehmer*in
 
Die Plätze sind begrenzt. Anmeldungen über dresden@vzs.de oder
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

JB2024_Schnell reich mit Krypto?

Neue Kryptowährungen wecken Neugier und locken mit hohen Gewinnversprechen. Doch wo Chancen auf rasante Kursanstiege bestehen, lauern oft unkalkulierbare Risiken. Die Verbraucherzentrale in Plauen hat den Hype um Bitcoin, Ethereum & Co. genau beobachtet und viele Verbraucher*innen für typische Lockangebote sensibilisiert.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.