Warum der Wechsel in die Private Krankenversicherung gut überlegt sein sollte
Darin steht, dass sich das Versicherungsverhältnis von pflichtversichert in freiwillig versichert umwandelt. Grundsätzlich ändert sich für die Versicherten damit erst einmal nichts – als zusätzliche Wahlmöglichkeit besteht jedoch der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV).
„Seit einigen Wochen wenden sich deshalb immer wieder Ratsuchende an die Verbraucherzentrale, die von Versicherungsvermittlern Angebote zum Wechsel in die PKV erhalten. In einem konkreten Fall ging es soweit, dass dem Verbraucher mittels Berechnung suggeriert wurde, dass der Beitrag für die PKV im 65. Lebensjahr nur noch rund 170 Euro betragen sollte.“, berichtet Holger Hinze, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Sachsen. In den Beratungen stellt sich sehr oft heraus, dass die Interessenten einseitig über die Vorteile der PKV informiert werden.
Bevor man sich für den Wechsel in die PKV entscheidet, sollte die gesamte berufliche und persönliche Lebenssituation dabei berücksichtigt werden. Dazu gehören die sehr eingeschränkten Rückkehrmöglichkeiten in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und ein genauer Blick auf die zu erwartenden Alterseinkünfte.
Ob ein Wechsel in die PKV oder der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung zu empfehlen ist, wissen die Versicherungsexpert*innen der Verbraucherzentrale in Dresden. Sie beraten anbieterneutral vor Ort oder per Videoberatung nach vorheriger Terminvereinbarung. Diese ist telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.
Veranstaltungshinweis | Vortrag:
„Wenn die private Krankenversicherung immer teurer wird – was tun?“
Wann: Donnerstag, 11. April 2024 – 17:00 Uhr
Wo: Beratungszentrum Dresden, Fetscherplatz 3
Kosten: 10,00 Euro pro Teilnehmer*in
Die Plätze sind begrenzt. Anmeldungen über dresden@vzs.de oder
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.