Wer einmal probeweise den Kauf von Goldmünzen zugesagt hat, erhält regelmäßig neue – Aufwand und Ärger mit den Rücksendungen und Rechnungen inklusive.
Die Münzsendungen entpuppen sich oft als dauerhafte Verträge. Viele Verbraucher*innen stimmen offenbar unbewusst dem sogenannten „Sammlerservice“ zu, bestätigen also, dass sie weiterhin Ware erhalten möchten. In den AGB der Anbieter stellt die Zusendung einer Münze dann die Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar, das Kund*innen einzig durch Rückversand oder Beendigung dieses Services unwirksam machen können.
Warenflut endet oft im Chaos
Das Problem: „Viele Verbraucher*innen sind sich nicht im Klaren darüber, dass sie überhaupt ihre Zustimmung gegeben haben“, sagt Jasmin Trautloft, Leiterin der Verbraucherzentrale Sachsen in Plauen. Sie verlieren durch die Flut an Warensendungen schnell den Überblick darüber, welche Münze schon bezahlt wurde und welche Rechnung noch offen ist. Oft endet das im Chaos.“ Besonders Senior*innen seien anfällig für diese Masche. Sie erhoffen sich von der Investition ein solides Erbe für Ihre Familie.
Unbestellte Ware muss nicht bezahlt werden
„Schützen kann man sich nur durch genaues Lesen des Kleingedruckten oder indem man auf solche Werbesendungen erst gar nicht reagiert“, so Trautloft weiter. Denn unbestellte Ware muss grundsätzlich weder zurückgesendet noch gezahlt werden. Das gilt für Münzen genauso wie für Päckchen mit Sekt, Wein und Kosmetikproben.
Wenn jedoch Zweifel bestehen, ob nicht doch ein Vertrag zustande gekommen ist, die Ware eigentlich dem Nachbarn gehört oder offensichtlich ein falsches Produkt gesendet wurde, sollte man vorsichtig sein. Dann gilt es, Post, E-Mails und Spam auf Anschreiben mit Vertragszusammenfassungen zu kontrollieren und etwaige Verträge fristgerecht zu widerrufen.
Wenn Verbraucher*innen selbst nicht mehr weiterwissen, hilft die Verbraucherzentrale Plauen gern. Terminbuchungen sind online oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.