Das Budget ist knapp, oder eine ungeplante Anschaffung durchkreuzt den Sparkurs: Eine Situation, die vielen Verbraucher*innen nicht fremd ist. Der Gang zum Pfandleiher erscheint da als schnelle Lösung. Auto-Pfandleihhäuser versprechen mitunter besonders üppige Summen. Doch vor solchen Geschäften ist Vorsicht geboten, wie die Geschichte von Herrn C. aus Dresden zeigt.
Kaufvertrag statt Leihgeschäft
Sein Wunsch war es, das Auto schnellstmöglich zurückzuholen, sobald er die Summe für die Rückzahlung zusammenhatte. Zumindest glaubte Herr C., das so vereinbart zu haben. „Bei der Vertragsprüfung mussten wir dann feststellen, dass es sich keineswegs um ein normales Pfandleihgeschäft handelte, sondern um einen kombinierten Kauf- und Mietvertrag“, sagt Franziska Geißler, Rechtsberaterin in der Verbraucherzentrale Dresden.
Herr C. hatte sein Auto unbewusst an das Pfandleihhaus verkauft – und das für einen sehr geringen Preis. Er ist nun nicht mehr Eigentümer seines Autos und muss es monatlich zurückmieten.
Vertrag unter Umständen anfechtbar
„Da es bei Geschäften vor Ort in der Regel kein Widerrufsrecht gibt, sind einmal abgeschlossene Verträge damit verbindlich. Man sollte daher ganz genau darauf achten, was man unterschreibt“, warnt Geißler. Sollte man nachweislich bei Abschluss eines Vertrags unter Druck gesetzt oder getäuscht worden sein, so ist der Vertrag eventuell anfechtbar. Gleiches gilt, wenn ein Geschäft gegen die guten Sitten verstößt.
Wer einen abgeschlossenen Vertrag prüfen lassen will oder dagegen vorgehen möchte, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden. Terminbuchungen sind online oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.