Vorsicht vor vermeintlich lukrativen Käufen an der Haustür
In den 90ern galten gedruckte Lexika als die ultimativen Wissensspeicher. Einige hochwertige kosteten über hundert Mark, bestimmte sogar einige tausend. Viele Käufer spekulierten damals mit Wertzuwächsen. Doch das Internet machte dieser Spekulation einen Strich durch die Rechnung. Heute gibt es vor allem Nachdrucke, wie beispielsweise von hochwertigem Kartenmaterial aus dem 15. Jahrhundert, die zum Teil im vierstelligen Bereich im Erstbezug verkauft werden. Vor diesem Hintergrund freute sich eine ältere Torgauerin als ein vermeintlich lukratives Geschäft an ihrer Haustür klingelte: Ein Vertreter warb dafür, vier hochwertige Bände von ihr für 7.592 Euro innerhalb von 36 Monaten für sie zu verkaufen. Dafür sollte die Verbraucherin eine „Vermittlungsprovision“ von 998 Euro leisten, die sie hoffnungsvoll überwies. Wenn ein Verkauf nicht erfolgt, dann sollte sie 798 Euro wiederbekommen. Doch als ihr letztlich doch Zweifel kamen und sie sich an die Verbraucherzentrale in Torgau wandte, stand nach einer Recherche fest: Die Bücher, welche noch im Besitz der Verbraucherin sind, haben einen momentanen Marktwert von ca. 2.000 Euro.
„Ein Verkauf für 7.592 Euro wird deswegen sehr wahrscheinlich nicht erreicht. Wir haben den Vertrag deswegen gemeinsam mit der Betroffenen widerrufen“, erklärt Rechtsexperte André Fritzsche von der Verbraucherzentrale in Torgau. „Durch anwaltliches Schreiben ließ die Gegenseite nun ausrichten, dass der Vertrag weiter Bestand haben sollte und die Rückzahlung des vereinnahmten Betrages verweigert wird. Das ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einleuchtend. Deshalb werden wir an diesem Fall dranbleiben“, so Fritzsche weiter.
Bei Geschäften an der Haustür lohnt es sich, nicht sofort einzuwilligen. Oftmals handelt es sich um geschulte Vertreter, die den Überraschungseffekt auszunutzen. An der Haustür hat man nicht die Möglichkeit, Verträge zu vergleichen. Man ist unvorbereitet und dadurch empfänglicher für die Anpreisungen des Vertreters. „Seien Sie sehr vorsichtig, wenn Sie einen Vertreter in Ihre Wohnung lassen. Zahlen Sie nicht per Vorkasse und unterschreiben Sie nichts an der Haustür“, rät Fritzsche. „Seriöse Verträge kann man sich zunächst in aller Ruhe durchlesen und dann im Nachgang unterschreiben Und nicht unter Druck an der Türschwelle.“
Beratungen zu diesen und weiteren rechtlichen Fragen sind jederzeit bei der Verbraucherzentrale möglich. Termine können unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung und unter 0341 - 696 2929. Vereinbart werden. „Während des Lockdowns beraten wir Interessierte gern telefonisch oder per E-Mail. Danach stehen wir gern auch persönlich zur Verfügung“, so Fritzsche weiter.