Frau L. aus Auerbach hat mit Schädlingen in der Wohnung zu kämpfen. Weil sie sich nicht selbst zu helfen weiß, sucht sie online einen Dienstleister in ihrer Nähe. Das vermeintlich ortsansässige Unternehmen stellt sich allerdings als Schein- bzw. Vermittlungsfirma heraus, die ihren Sitz in Berlin ausweist. Eine Taktik, die des Öfteren bei Schlüsseldienstfirmen, Schädlingsbekämpfern oder Klempnernotdiensten Anwendung findet, mahnt die Verbraucherzentrale Auerbach und rät deshalb bei der Beauftragung von Handwerkernotdiensten zur Vorsicht.
Hohe Rechnung, wenig Service
Das Telefongespräch mit der von Frau L. ausgesuchten Firma lief zunächst freundlich und serviceorientiert. Man versicherte der Seniorin, dass man in der Nähe sei und in rund anderthalb Stunden vor Ort sein könnte. Ein Preis für die Leistung wurde nicht genannt. So bekam die Auerbacherin pünktlich zur Mittagszeit Besuch von zwei jungen Männern, die sich sofort an den Küchentisch setzten und eine Rechnung schrieben – ohne überhaupt mit ihrer Arbeit begonnen zu haben.
Und dann der Schreck: Eine Rechnung über mehr als 877 Euro. Als Frau L. erklärte, dass sie nicht weiß, ob sie so viel zahlen wolle, sagte man ihr barsch, dass der Auftrag nicht mehr zurückgenommen werden könne und bereits Kosten durch die Anfahrt entstanden seien. Frau L. fühlte sich durch das Verhalten der Männer eingeschüchtert und zahlte noch vor Ort per EC-Karte unter Verwendung ihrer PIN.
Verbraucherin erstattet Strafanzeige
Nach der Transaktion machte sich einer der Handwerker mit einer Spraydose Schädlingsbekämpfungsmittel ans Werk. Für den Einsatz benötigte er etwa 45 Minuten. Beim Verlassen der Wohnung gab er Frau L. noch mit auf den Weg, dass sie die Dosen auch selbst im Handel kaufen könne, sollten die Schädlinge nicht vollständig verschwunden sein.
Frau L. wurde nicht nur nicht fachmännisch betreut, sondern auch getäuscht. Erst mit einem späteren Blick auf die Rechnung entdeckte die Seniorin, dass die Firma in Berlin sitzt. „Das ist leider kein Einzelfall“, sagt Heike Teubner, Beratungsstellenleiterin in Auerbach. „Diese Unternehmen wollen den Eindruck erwecken, dass es sich bei ihrer Dienstleistung um ein Angebot in der Nähe handelt. In der Beratung stellt sich dann heraus, dass sie offenbar als Schein- bzw. Vermittlungsfirma in der Region agieren.“
Frau L. hat inzwischen Strafanzeige erstattet. Eine Antwort auf die Anfechtung des Vertrages durch die Verbraucherzentrale Auerbach steht noch aus.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.