Sparkasse Bautzen

Stand:
Sächsische Sparkassen haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen vielen Prämiensparer*innen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb haben wir Musterklagen gegen mehrere Sparkassen eingereicht - auch die Sparkasse Bautzen. Eine Übersicht über das Verfahren.
Off

Rund 380 Sparende haben sich der Musterklage gegen die Sparkasse Bautzen angeschlossen. In diesem Verfahren gibt es noch keinen Termin zur mündlichen Verhandlung beim Bundesgerichtshof (BGH). Jedoch hat der BGH am 9. Juli 2024 im Verfahren gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden entschieden. Dieses Urteil hat Einfluss auf alle weiteren Klagen. Betroffene Kund*innen sollten sich mit Blick auf mögliche Vergleichsangebote seitens der Sparkasse also nicht unter Zeitdruck setzen lassen.

Hinweis: Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ist geschlossen. Prämiensparer*innen können sich der Klage nicht mehr anschließen.

WELCHE VERTRÄGE SIND BETROFFEN

Alle Kund*innen, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschossen haben, in dem die Klausel „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit … % verzinst“, „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit … % p.a. verzinst“ oder „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. … %, am Ende eines Kalender-/Sparjahres […].“ enthalten ist. 

MEILENSTEINE DER MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE

  • 3. Dezember 2021: Die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Bautzen wird eingereicht.
  • 19. Juni 2024: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden fällt ein erstes Urteil und entscheidet, dass die Zinsanpassungsklauseln in den Prämiensparverträgen unwirksam sind und die Verjährung der Ansprüche erst mit der wirksamen Beendigung des Vertrages beginnen. Zudem legt es den Referenzzinssatz mit dem vormals bekannten Kürzel WU9554 fest und entscheidet, dass kein gleitender Durchschnitt gebildet wird.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ratgeber-Tipps

Langzeitsparer*innen: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.