Umstellung auf DVB-T2 HD: die fünf wichtigsten Fragen

Stand:
Ende April 2019 wurden die letzten Regionen Deutschlands, in denen das alte Antennenfernsehen DVB-T verbreitet war, abgeschaltet. Hier erfahren Sie, wie der Umstieg auf den Nachfolger DVB-T2 HD klappt.
TV und Radio-Antenne vor blauem Himmel

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betroffen sind alle, die bisher über Antenne fernsehen.
  • Für den Nachfolger DVB-T2 HD brauchen Sie prinzipiell nur einen Receiver.
  • Wer per Satellit, Kabel oder Internet fernsieht, muss sich nicht kümmern. Hier verändert sich nichts.
On

Was ist DVB-T2 HD?

DVB-T2 HD ist die Weiterentwicklung des Antennenfernsehens DVB-T. DVB-T2 HD bietet eine bessere Bildqualität und eine größere Anzahl an Sendern. Seit der Umstellung sind etwa 40 Sender ausschließlich in HDTV zu empfangen. Wer einen internetfähigen Receiver oder Fernseher hat, kann sogar noch weitere Sender über das Internet empfangen.

Wer ist betroffen?

Betroffen von der Umstellung sind alle Haushalte, die ihr Fernsehprogramm über Antenne empfangen. Eine Empfangsprognose können Sie beim DVB-T2 HD-Informationsportal erfahren. Satelliten- und Kabelfernsehen ist von der Umstellung nicht betroffen, ebenso wenig wie der Fernsehempfang über Internet (IPTV).

Was brauche ich?

Prinzipiell wird nur ein neuer DVB-T2 HD Receiver benötigt. Sie können jeden Fernseher fit für die neue Empfangsart machen. Der Receiver wird entweder per HDMI-Kabel an den Flachbildfernseher angeschlossen oder per Scartkabel an das Röhrengerät. Im letzteren Fall sollten Sie darauf achten, dass der DVB-T2 HD-Receiver einen Scartanschluss hat. Außerdem kommen Sie bei Röhrengeräten nicht in den Genuss der höheren Bildqualität.

Bei älteren Röhrengeräten sollten Sie grundsätzlich überlegen, ob auch - im Hinblick auf den Energieverbrauch - nicht die Anschaffung eines Flachbildfernsehers sinnvoll ist. Diese gibt es bereits ab rund 300 Euro. Bei fast allen neuen Geräten ist das Empfangsteil für DVB-T2 HD schon integriert.

Wie hoch sind die Kosten?

Zunächst fallen die Anschaffungskosten für die Hardware, also den DVB-T2 HD-Receiver, an. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können Sie dann ohne weitere Kosten empfangen. Die Privatsender wie RTL, ProSieben, Sat.1 usw. werden nur verschlüsselt als Pay-TV über den Anbieter freenetTV ausgestrahlt. Hier werden pro Gerät und Jahr 99 Euro für die Entschlüsselung fällig oder 7,99 Euro im monatlichen Abo. Natürlich fällt noch der Rundfunkbeitrag an, dieser ist unabhängig vom Empfangsweg.

Wie kann ich sonst fernsehen?

Neben dem Antennenfernsehen gibt es noch den Satellitenempfang. Dieser bietet die größte Auswahl an Fernsehprogrammen und auch die Privatsender der Mediengruppe RTL und der ProSiebenSat.1 Media AG sind hier - wenn auch nur in Standardqualität - frei zu empfangen. Allerdings darf nicht jeder eine Satellitenanlage installieren.

Eine weitere Alternative wäre das Kabelfernsehen. Dieses kostet aber im Einzelnutzervertrag rund 15 bis 20 Euro pro Monat und ist damit teurer als DVB-T2 HD. Beim Empfang über IPTV ist immer ein Receiver des Anbieters notwendig und man ist an den Internetanschluss des Anbieters gebunden.

Bei Angeboten mit Zeitdruck sollten Sie übrigens vorsichtig sein: Offenbar nutzen unseriöse Vertreter die Verwirrung und bieten Betroffenen Kabel- oder IPTV-Verträge an.

Verschlüsselung des Privatfernsehens und Elektroschrott

Dass die privaten Sender ihre Programme künftig verschlüsselt ausstrahlen, haben die Verbraucherzentralen an DVB-T2 HD früh kritisiert. Denn Fernsehen ist durch Rundfunkbeitrag oder Werbeeinnahmen finanziert. Jetzt kommen auf Verbraucher fürs private Fernsehen aber weitere Kosten zu.

Kritisch sehen die Verbraucherzentralen auch, dass nun zahlreiche Receiver nicht mehr taugen und durch die Umstellung viel Elektroschrott.

Ratgeber-Tipps

Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?