Musterfeststellungsklagen: Alle Infos zum Rechtsstreit

Stand:
Die Verbraucherzentrale Sachsen blickt auf einen jahrelangen Zinsstreit mit sächsischen Sparkassen zurück. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall der Ostsächsischen Sparkasse Dresden den geltenden Referenzzinssatz bei langfristigen Sparprodukten bestätigt und damit das lange Warten hunderttausender Sparer*innen beendet. Bis dahin war es jedoch ein langer Weg. Das Verfahren in der Übersicht.
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WAS IST PASSIERT?

Der Zinsstreit dreht sich um die Langzeitsparverträge „Prämiensparen flexibel“. Diese wurden in den 1990er Jahren vielfach zur Altersabsicherung abgeschlossen und flexibel verzinst. Die Kriterien zur Anpassung der Zinsen wurden bereits 2004 und 2010 vom BGH definiert. Allerdings haben sich die Sparkassen bisher nicht daran gehalten.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat aus diesem Grund gegen die Sparkassen Zwickau, Leipzig, Vogtland, Meißen, Bautzen, Muldental, Mittelsachsen, die Erzgebirgssparkasse und die Ostsächsischen Sparkasse Dresden neun Musterfeststellungsklagen eingereicht, um Kund*innen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Alle Musterfeststellungsklagen im Detail

Nach allen Verfahren des Oberlandesgerichts Dresden, in denen bisher ein Urteil ergangen ist, gilt: Die Zinsanpassungsklauseln in den Verträgen sind unwirksam und die Verjährung der Ansprüche beginnen erst mit der wirksamen Beendigung des Vertrages. Es müssen also für die gesamte Vertragslaufzeit Zinsen nachgezahlt werden, falls diese falsch berechnet wurden. Diese Urteile hat auch der BGH mehrfach bestätigt.

BERATUNGSOPTIONEN

Ich bin Mitkläger*in in einer (sächsischen) Musterfeststellungsklage

Prämiensparer*innen können sich mit uns über die bisherigen Erfolge freuen. Das Oberlandesgericht hat der Verbraucherzentrale Sachsen in den wichtigsten Punkten Recht gegeben. Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung bestätigt. Die Klauseln zur Zinsanpassung sind rechtswidrig und die Ansprüche werden frühstens ab dem Zeitpunkt einer wirksamen Beendigung des Vertrages fällig und verjähren dann nach drei Jahren. Die Zinsanpassung erfolgt monatlich. Dabei gilt ein relativer Zinsabstand. Als Referenzzinssatz wurde der WU 9554 festgelegt.

Wir fordern die sächsischen Sparkassen zur umgehenden Neuberechnung und Auszahlung der Zinsen auf. Wenn sich Ihre Sparkasse nicht meldet, werden Sie selbst aktiv. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne.

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Ich habe einen Prämiensparvertrag, aber weder geklagt noch berechnen lassen

Die Urteile stärken die Rechtsposition aller Prämiensparer*innen. Viele Verträge sind identisch oder ähnlich. Wichtig: Die dreijährige Verjährung nach Vertragsbeendigung gilt nur für Verbraucher*innen, die sich den Musterfeststellungsklagen angeschlossen haben. Wir prüfen gerne Ihre Ansprüche.

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DAS PROBLEM MIT DEM REFERENZZINSSATZ

Wie der Zins genau zu berechnen ist, hat das Oberlandesgericht Dresden erstmalig im Urteil gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden am 22. März 2023 festgelegt. Es handelt sich dabei um den Referenzzinssatz mit dem vormals bekannten Kürzel WU9554. Zudem hat das Gericht entschieden, dass kein gleitender Durschnitt gebildet wird. Gleiches gilt für die Verfahren gegen die acht anderen sächsischen Sparkassen. Der BGH hat diesen Zinssatz am 09.07.2024 bestätigt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.