Musterfeststellungsklagen: Alle Infos zum Rechtsstreit

Stand:
Die Verbraucherzentrale Sachsen befindet sich mit den sächsischen Sparkassen seit Jahren im Zinsstreit und hat insgesamt neun Musterfeststellungskagen eingereicht. Am 9. Juli 2024 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall der Ostsächsischen Sparkasse Dresden voraussichtlich über den geltenden Referenzzinsatz bei langfristigen Sparprodukten und beendet damit das lange Warten hunderttausender Sparer*innen. Bis dahin war es jedoch ein langer Weg. Das Verfahren in der Übersicht.
Off

WAS IST PASSIERT?

Der Zinsstreit dreht sich um die Langzeitsparverträge „Prämiensparen flexibel“. Diese wurden in den 1990er Jahren vielfach zur Altersabsicherung abgeschlossen und flexibel verzinst. Die Kriterien zur Anpassung der Zinsen wurden bereits 2004 und 2010 vom BGH definiert. Allerdings haben sich die Sparkassen bisher nicht daran gehalten.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat aus diesem Grund gegen die Sparkassen Zwickau, Leipzig, Vogtland, Meißen, Bautzen, Muldental, Mittelsachsen, die Erzgebirgssparkasse und die Ostsächsischen Sparkasse Dresden neun Musterfeststellungsklagen eingereicht, um Kund*innen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Alle Musterfeststellungsklagen im Detail

Nach allen Verfahren des Oberlandesgerichts Dresden, in denen bisher ein Urteil ergangen ist, gilt: Die Zinsanpassungsklauseln in den Verträgen sind unwirksam und die Verjährung der Ansprüche beginnen erst mit der wirksamen Beendigung des Vertrages. Es müssen also für die gesamte Vertragslaufzeit Zinsen nachgezahlt werden, falls diese falsch berechnet wurden. Diese Urteile hat auch der BGH mehrfach bestätigt.

BERATUNGSOPTIONEN

Ich bin Mitkläger*in in einer (sächsischen) Musterfeststellungsklage

Prämiensparer*innen können sich zunächst mit uns über die bisherigen Erfolge freuen. Das Oberlandesgericht hat der Verbraucherzentrale Sachsen in vier wichtigen Punkten Recht gegeben und der BGH hat diese Auffassung bestätigt. Einzig bei der Entscheidung, welcher Referenzzinssatz anzuwenden ist, vertritt das Oberlandesgericht eine gegenteilige Auffassung.

Den interessengerechten Referenzzinssatz versuchen wir nun noch vor dem BGH durchzusetzen. Die mündliche Verhandlung findet am 9. Juli 2024 statt. Bis zum Urteilsspruch müssen sich Verbraucher*innen also noch gedulden. Das Urteil wird am gleichen Tag erwartet. Alle Betroffenen werden durch uns informiert.

--> Zinsen prüfen lassen? Jetzt Beratung buchen

Ich habe einen Prämiensparvertrag, aber weder geklagt noch berechnen lassen

Die Urteile stärken die Rechtsposition aller Prämiensparer*innen. Viele Verträge sind identisch oder ähnlich.

--> Habe ich Ansprüche? Unsere Erstberatung ordnet ein

DAS PROBLEM MIT DEM REFERENZZINSSATZ

Wie der Zins genau zu berechnen ist, hat das Oberlandesgericht Dresden erstmalig im Urteil gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden am 22. März 2023 festgelegt. Es handelt sich dabei um den Referenzzinssatz mit dem vormals bekannten Kürzel WU9554. Zudem hat das Gericht entschieden, dass kein gleitender Durschnitt gebildet wird. Auch in den Verfahren gegen die acht anderen sächsischen Sparkassen hat das Gericht diesen Zinssatz festgelegt.

Der vom Oberlandesgericht festgelegte Zinssatz ist aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht interessengerecht und würde die Ansprüche vieler Betroffener reduzieren. Die Verbraucherzentrale plädiert auf den Zinssatz mit der Bezeichnung WX4260 und hat deshalb gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Revision vor dem BGH eingelegt.

Aufgrund der individuellen Unterschiede der Verträge lässt sich keine pauschale Aussage zur genauen Höhe der Reduzierung treffen. Sie reicht von 5 bis 90 Prozent. In Einzelfällen könnten die Ansprüche sogar negativ ausfallen.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ratgeber-Tipps

Langzeitsparer*innen: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.