Was sind Nährwertprofile?

Stand:
Das Einhalten bestimmter Nährwertprofile sollte die Voraussetzung für die Verwendung gesundheitsbezogener Werbeaussagen werden. Bis heute fehlen sie.
Müslischleifen

Das Wichtigste in Kürze:Aufs Wissen kommt es an

  • Unter einem Nährwertprofil (Nährstoffprofil, engl. nutrient profile) versteht man die Nährstoffzusammensetzung eines Lebensmittels, zum Beispiel die Menge an Zucker, Fett oder Calcium in einem Joghurt.
  • Das Einhalten bestimmter Nährwertprofile sollte seit 2009 die Voraussetzung für die Verwendung gesundheitsbezogener Werbeaussagen (Health Claims) auf Lebensmitteln sein und Verbraucher:innen vor Irreführung durch zu positive Aussagen schützen.
  • Bis heute fehlen diese Nährwertprofile, obwohl sich die letzte EU-Kommission (2019-2024) die Arbeit daran eigentlich vorgenommen hatte.
Off

Nährwertprofile sind die charakteristische Nährstoffzusammensetzung eines Lebensmittels, z. B. die Menge an Zucker, Fett oder Calcium in einem Joghurt.

In Bezug auf gesundheitsbezogene Werbung (gemäß Health-Claims-Verordnung) sind Nährwertprofile die Nährwert-Anforderungen an ein Lebensmittel. Danach darf ein bestimmter Gehalt von (negativ bewerteten) Nährstoffen (zum Beispiel Salz, Zucker, gesättigte Fettsäuren, Alkohol) in einem Lebensmittel nicht über- bzw. unterschritten werden, wenn dieses Lebensmittel eine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe tragen soll. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) soll das sicher stellen, dass Lebensmittel, die mit positiven Gesundheitseffekten beworben werden, nicht gleichzeitig Nährstoffe in Mengen enthalten, deren übermäßiger Verzehr mit chronischen Erkrankungen in Verbindung gebracht wird. So sollen Verbraucher:innen vor Irreführung geschützt werden. Ohne solche Profile können Hersteller - wie derzeit praktiziert - Fett- und Zucker"bomben" mit Vitaminen und Co. anreichern und ihnen so einen gesunden Anstrich verpassen.

Immerhin gibt es seit November 2020 eine farbige, bewertende Nährwertkennzeichnung, den Nutri-Score, auch in Deutschland - allerdings nur auf freiwilliger Basis. Durch die aktuelle Neubewertung kommt es allerdings zu Problemen, Produkte mit alter und neuer Bewertung sind bis Ende 2025 gleichzeitig auf dem Markt.

Wer legt Nährwertprofile fest?

Nährwertprofile richten sich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit und werden von der EU-Kommission auf Grundlage der Vorschläge der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) sowie unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten festgelegt.

Dass Nährwertprofile entgegen der Auffassung der Lebensmittelwirtschaft grundsätzlich möglich sind, hat die WHO gezeigt: Für Kinder-Lebensmittel gibt es seit 2015 Nährwertprofile der Weltgesundheitsorganisation für Europa, in 2023 wurden sie aktualisiert. Damit soll die gezielt an Kinder gerichtete Werbung für weniger gesunde Lebensmittel eingedämmt werden. Derzeit wird in Deutschland ein Gesetzesvorschlag des zuständigen Bundesernährungsministeriums diskutiert, wonach an Kinder gerichtete Werbung national stärker eingeschränkt werden soll. Umfangreiche Erläuterungen dazu gibt es in den FAQs.

Gesetzliche Grundlage für die Entwicklung von Nährwertprofilen ist Artikel 4 der Health-Claims-Verordnung. Eigentlich sollte es solche Nährwertprofile bereits seit 2009 geben; doch unter dem Einfluss der Lebensmittelindustrie ruht die Diskussion seit Jahren. Im Oktober 2015 hatte die EU-Kommission sogar mitgeteilt, 2016 wolle sie Nährwertprofile grundsätzlich auf den Prüfstand stellen.

Der aktuelle Stand

Die von 2019 bis 2024 im Amt befindliche Kommission hatte im Rahmen ihre Strategie "Vom Hof auf den Tisch" angekündigt, die Diskussion zu den Nährwertprofilen wiederaufzunehmen und auch eine öffentliche Konsultation (bis März 2022) gestartet.

Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2020 war zusätzlich Bewegung in die Diskussion und in die Erarbeitung von Nährwertprofilen gekommen.

Zuvor schon hatte das BfR ein wissenschaftliches Konzept für Nährwertprofile erarbeitet. Demnach könnten auch positive (qualifizierende) Nährstoffe als Kriterien für die Nährwertprofile aufgenommen werden. Dabei handelt es sich um Nährstoffe, deren Zufuhr im Rahmen einer gesunden Ernährung wünschenswert ist, aber deren Aufnahme in der Allgemeinbevölkerung unterhalb der Zufuhrempfehlungen liegt, wie beispielsweise einfach ungesättigte Fettsäuren und Ballaststoffe.

Anfang 2021 wurde die EFSA von der Europäischen Kommission um wissenschaftliche Beratung zu wissenschaftliche Kriterien für die Auswahl von Nährstoffen für die Erstellung von Nährstoffprofilen gebeten, da die Kommission beabsichtigt, bis Ende des Jahres 2022 neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Ein diesbezügliches wissenschaftliches Gutachten (unter Beteiligung des BfR) hat die EFSA im März 2022 vorgelegt. Es wurde am 19. April 2022 veröffentlicht. Im Juli 2024 gibt es weiterhin keine Nährwertprofile.  Der aktuelle Stand kann hier nachverfolgt werden.

Nach Ansicht der Verbraucherzentralen sind die Nährwertprofile das Herzstück der Health-Claims-Verordnung. Nur sie gewährleisten, dass weniger geeignete Lebensmittel durch gesundheitsbezogene Aussagen als besonders gesund dargestellt werden. Kommt es nicht zu einer Einigung über Nährwertprofile müssten alle allgemeinen gesundheitsbezogenen Aussagen gemäß Health-Claims-Verordnung , die bisher zugelassen worden sind, zurückgezogen und verboten werden.

Werberegulierungen für Lebensmittel mit einem ungünstigen Nährwertprofil wären ein echter Durchbruch für mehr Kinderschutz - und ein erster Schritt zur Etablierung europaweiter Nährwertprofile.

Quellen:


EFSA (2021): Wissenschaftliches Gutachten der EFSA fließt in die harmonisierte Kennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen und die Beschränkung von Nährwert- und Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln ein. Stand: 03.02.2021

FAQs on EFSA’s scientific advice related to nutrient profiling for harmonised front-of-pack labelling and restriction of claims on foods, ohne Datum (zuletzt abgerufen am 12.07.2024)

Klöckner: Mehr Orientierung bei der Lebensmittelauswahl - Deutsche Präsidentschaft bringt europäische Lebensmittelkennzeichnung voran. BMEL-Pressemeldung 257/2020 vom 15.12.2020

Bundesinstitut für Risikobewertung: Nährwertprofile, ohne Datum (zuletzt abgerufen am 12.07.2024)

Bundesinstitut für Risikobewertung: Fragen und Antworten zu Nährwertprofilen und Health Claims. Aktualisierte FAQ des BfR vom 25.05.2007 (zuletzt abgerufen am 12.07.2024)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Nährwertprofile – Grenzen für Gesundheitswerbung setzen, Stand: Mai 2018 ((zuletzt abgerufen am 12.07.2024)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Geplante Werberegulierung: Meilenstein für den Kinderschutz, Stand: 27.02.2023 (zuletzt abgerufen am 12.07.2024)

Neue WHO-Leitlinien für den Schutz von Kindern vor ungesunder Lebensmittelvermarktung. Stand: 14.03.2023

WHO (2015): WHO Regional Office for Europe nutrient profile model (abgerufen am 12.07.2023)

WHO (2023): Nährstoffprofil-Modell des WHO-Regionalbüros für Europa: zweite Ausgabe (2023)

Mehr Kinderschutz in der Werbung: Pläne für klare Regeln zu an Kinder gerichteter Lebensmittelwerbung. BMEL-Mitteilung vom 03.03.2023 (zuletzt abgerufen am 12.07.2024)

EU-Kommission: Leichtere Auswahl gesünderer Lebensmittel – Festlegung von Nährwertprofilen (zuletzt abgerufen am 12.07.2024)

Europäische Kommission: Proposal for a revision of the Regulation on Food Information to Consumers (FIC) (zuletzt abgerufen am 12.07.2024)

Drehscheibe Nahrungserganzugnsmittel

Nährstoffe in Lebensmitteln

Nahrungsergänzungsmittel sind häufig überflüssig, denn die benötigten Nährstoffmengen lassen sich auch einfach essen. Das zeigt die bei den Verbraucherzentralen erhältliche Drehscheibe "Wellness, Gesundheit, Schönheit?". Sie informiert entsprechend der hier im Portal genannten Produktgruppen über die entsprechenden Inhaltsstoffe in herkömmlichen Lebensmitteln und zeigt die benötigten Portionsgrößen. Hier ist sie digital umgesetzt.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.

Aktionen in Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen

Ab der Schulklasse 5 haben wir ein vielfältiges Programm zu den verschiedensten Themen zur Auswahl
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.