Musterklage gegen Sparkasse Vogtland: Letzte Chance für Prämiensparer

Pressemitteilung vom
Der Verhandlunsgtermin in der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Vogtland steht fest. Für betroffene Prämiensparer*innen im Vogtland läuft nun die letzte Chance, sich der Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen anzuschließen und gemeinsam für ihr Recht und ihre Zinsen zu kämpfen.
Zinsanpassung

Sonderhotline am 11. Februar 2021 von 10 bis 18 Uhr

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Das neue Jahr bringt für Prämiensparer*innen im Vogtland aussichtsreiche Neuigkeiten: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat die erste mündliche Verhandlung in der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Vogtland auf den 31. März 2021 festgelegt. Betroffene haben damit nur noch bis zum 30. März um 24:00 Uhr die Chance, sich der Klage anzuschließen und ihre Ansprüche auf Zinsnachzahlungen einzufordern. Im Durchschnitt stehen den Sparenden nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen 2.400 Euro pro Vertrag zu.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sonderhotline für alle betroffenen Sparkassenkund*innen eingerichtet:

Sonderhotline
Am Donnerstag, 11.02.2021,
10 bis 18 Uhr
unter der sachsenweiten Rufnummer
0341 – 696 29 29

„Für Kund*innen der Sparkasse Vogtland wird es höchste Zeit, aktiv zu werden und sich der Klage anzuschließen, wenn sie ihre Ansprüche nicht verlieren wollen“, appelliert auch Nicole Leistner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Plauen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale hat die Sparkasse Vogtland die variablen Zinsen der Langzeitsparverträge „Prämiensparen flexibel“ ebenso wenig korrekt angepasst, wie andere sächsische Sparkassen. Urteile gegen die Sparkassen in Leipzig, Zwickau und Erzgebirge zeigten 2020, dass diese Auffassung weitgehend auch durch das OLG Dresden vertreten wird.

„Die ersten Tage des neuen Jahres haben gezeigt, dass es etliche Sparer gibt, die sich mit der Problematik noch gar nicht beschäftigt haben“, informiert Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale Auerbach. Andererseits haben sich bereits fast 1.000 Vogtländer*innen seit Klageeinreichung am 23. Juni 2020 der Musterfeststellungsklage angeschlossen.

Die Klageteilnahme ist für Verbraucher*innen grundsätzlich ohne Kosten verbunden. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz kann man sich selbst eintragen. „Wer Unterstützung für einen rechtssicheren Eintrag benötigt, ist bei unseren Expert*innen zum Preis von 40 Euro an der richtigen Stelle“, so Heike Teubner. Beratung wird aktuell aufgrund der Corona-Pandemie telefonisch oder per E-Mail durchgeführt. Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale-sachsen.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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